Medizinrecht (LL.M.)

Meistern Sie die Herausforderungen von zwei Fachbereichen.

Der weiterbildende Medizinrechtsmaster an der Dresden International University ist interdisziplinär im besten Sinne des Wortes: Ärzte, Betriebswirte, Juristen, Versicherungskaufleute und Public Health-Manager diskutieren und lernen gemeinsam auf Augenhöhe.

Der Studiengang Medizinrecht, LL.M. ist ein weiterbildender Studiengang, mit dem der akademische Grad eines „Master of Laws“ erworben werden kann. Das vorrangige Ausbildungsziel des Masterstudiengangs ist es, Absolventen von juristischen und medizinischen bzw. aus gesundheitsökonomischen Studiengängen mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss medizinrechtliche Kompetenzen zu vermitteln, die Voraussetzung für die Lösung von Problemen an der Schnittstelle der beiden Disziplinen Medizin und Recht sind. Die Teilnehmer beherrschen abschließend zentrale Arbeitsfelder der Medizin in rechtlicher Hinsicht.

Zielgruppe

  • Juristinnen und Juristen mit Interesse am Fachgebiet Medizinrecht
  • Ärztinnen und Ärzte mit Interesse an medizinrechtlichen Fragestellungen, auch Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker mit Interesse an medizinrechtlichen Fragestellungen
  • Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Medizincontrolling, Public Health, Health Care Management, u.ä. mit Interesse an einer medizinrechtlichen Weiterqualifizierung

Die Vorteile

Modulübersicht

Modul 1 - Das Kompassmodul (4 ECTS)

Um allen Teilnehmenden, insbesondere denjenigen, die keinen rechtswissenschaftlichen Studienabschluss haben, den Einstieg und die Orientierung im Studiengang zu erleichtern, wird zu Beginn des Studiums das „Kompassmodul“ angeboten. Es macht die Teilnehmenden mit den Grundbegriffen des (Medizin-) Rechts, den Systemfragen, Rechtsquellen und Arbeitsweisen für Juristen vertraut. Ergänzend findet eine Lehrveranstaltung zur Grundstruktur des deutschen Gesundheitssystems statt. Die methodische Arbeitsweise des wissenschaftlichen juristischen Arbeitens wird vermittelt.

Modul 2 - Das Berufsrechtsmodul (4 ECTS)

Es beginnt die vertiefte medizinrechtliche Arbeit. Das Modul beinhaltet das allgemeine öffentliche Gesetzes- und spezielle Satzungsrecht, das auf dem ärztlichen Berufsrecht beruht, als Modell für das Berufsrecht aller Heilberufe. Diskutiert werden unter anderem die Regeln, die den ärztlichen Beruf formen.

Modul 3 - Das Vertragsrechtsmodul (4 ECTS)

Die Teilnehmer lernen, wie die Parteien des Arzt-Patientenverhältnisses auf der für Ärzte verbindlichen berufsrechtlichen Basis ihre vertragliche Beziehung begründen und inhaltlich gestalten. Im Mittelpunkt dieses Moduls stehen die Behandlungsverträge der Patienten mit niedergelassenen Ärzten einerseits und Krankenhäusern andererseits.

Modul 4 - Das Haftungsrechtsmodul (6 ECTS)

Modul 4 bietet neben einer allgemeinen Einführung in das Arzthaftungsrecht und seine prozessualen Besonderheiten Lehrveranstaltungen zu den beiden Hauptsäulen der Arzthaftung: dem Behandlungsfehler und der Aufklärungspflichtverletzung. Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Bedeutung von Indikation, Standard und Patientenautonomie und die Angriffe, denen sie ausgesetzt sein können. Gründliche Arbeit hier befähigt Sie dazu, sich von den Veranstaltungen dieses Moduls aus das gesamte Medizinrecht methodisch zu erschließen.

Modul 5 - Das Strafrechtsmodul (6 ECTS)

Das Strafrecht ist dasjenige Rechtsgebiet, das die allgemeinen Anschauungen über Recht und Unrecht am stärksten prägt. Die Studierenden erwerben Kenntnisse über strafrechtliche Dogmatik, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Betrugs- und Korruptionsdelikte, sowie zahlreiche weitere für Ärzte relevante Straftatbestände des StGB und die Grundlagen der Strafverfolgung.

Modul 6 - Das GKV-Modul (6 ECTS)

Modul 6 macht das Geflecht zwischen Patienten, gesetzlicher Krankenversicherung, kassenärztlicher Vereinigung und Arzt verständlich. Hier werden die systemimmanenten Besonderheiten des deutschen Gesundheitswesens, insbesondere die Einzelheiten des Kollektivvertragssystems, thematisiert. Sozialversicherungsrechtliche Behandlungsgrundsätze und ihre Folgen werden besprochen. Hinzu kommen Fragen, die sich auf die Wirtschaftlichkeit des Arztbetriebes auswirken.

Modul 7 - Das Praxis- und Krankenhaus-Modul (5 ECTS)

Modul 7, das mit dem System der gKV (Modul 6) verknüpft ist, rückt die Tätigkeit des niedergelassenen Arztes (die ambulante Versorgung) in den Mittelpunkt. Der zweite Themenblock des Moduls widmet sich der stationären Versorgung, dem Krankenhausrecht, insbesondere der Krankenhausplanung, sowie der Krankenhausfinanzierung. Ergänzend werden Fragen des Arbeitsrechts diskutiert.

Modul 8 - Das Forschungs-, Technik- und Innovationsrechtsmodul (6 ECTS)

Grundfragen des Medizinrechts, Forderungen der allgemeinen und der medizinischen Ethik und fundamentale Gerechtigkeitsfragen werden relevant in Bereichen der modernen Medizin, die über die Fragestellungen der Module 1 bis 7 weit hinausgreifen. Zahlreiche Regelwerke ziehen aus Gründen des Patientenschutzes Grenzen. Wir bestimmen diese rechtlichen Grenzen mit Ihnen in den jeweils aus verschiedenen Rechtsgebieten gespeisten Themenblöcken.

Modul 9 - Rechtsfragen in Fürsorgekontexten, medizinisch-juristische Grenzfragen (4 ECTS)

In Modul 9 schließlich erarbeiten wir Wissen und Strategien für ärztliche Entscheidungen in Grenzsituationen bzw. für besonders schutzbedürftige Patienten anhand der folgenden Themen: Einführung in das Fürsorgerecht (Betreuungs- und Unterbringungsrecht), Rechtsrahmen der Notfall- und Intensivmedizin, Sterbehilfe, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Infektionsschutzrecht.

Masterarbeit (15 ECTS)

Scientific Director

Dozierende aus Praxis und Wissenschaft

DOZIERENDE - Hier aufklappen.

RAin Constanze Barufke-Haupt
Fachanwältin Medizinrecht, D+B Rechtsanwälte, Berlin

Dr. Julian Braun
General Counsel Medical Law, Ada Health GmbH, Berlin

Nurettin Fenercioglu, LL.M.
Referatsleiter im Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Prof. Dr. Katharina Gelbrich
Professur für Recht, insb. Wirtschaftsprivatrecht, HTWK Leipzig

Dr. Alexander Gruner
Justiziar der Sächsischen Landesärztekammer 

Prof. Dr. iur. Dr. rer. medic. Erik Hahn
Hochschule Zittau/Görlitz, Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen, Professur für für Zivilrecht, Medizinrecht, Wirtschafts- und Immobilienrecht

RA Dr. iur. Ronny Hildebrandt
Fachanwalt für Medizinrecht, BUSSE & MIESSEN Rechtsanwälte 

RAin Claudia Holzner, LL.M.
Fachanwältin für Medizinrecht, Kanzlei Holzner, Hamburg

RA Dr. med. Christian Jäkel
Fachanwalt für Medizinrecht, Kanzlei Dr. Jäkel, Lübben (Spreewald)

Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin im Gesundheitswesen, Jorzig Rechtsanwälte 

Prof. Dr. jur. Michael Kaspar
Hochschule Zittau/ Görlitz, Fakultät Management und Kulturwissenschaften, Professur für Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Allgemeines Zivilrecht

Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern
Professur für Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Arztrecht, Universität Leipzig

Prof. Dr. Matthias Krüger
Ludwig-Maximilians-Universität München, Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht

RA/StB Dr. Bernd Kugelberg
Schneider + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Dresden  

Prof. Dr. Volker Penter
Leiter Health Care der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin

Dr. med. Wiebke Pühler
Leitung Dezernat 6 Wissenschaft, Forschung und Ethik  Bundesärztekammer

Prof. Dr. Martin Rehborn
Sozietät Dr. Rehborn, Dortmund  

Prof. Dr. med. Doreen Richardt, LL.M.
Oberärztin, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Prof. Dr. jur. Adrian Schmidt-Recla
Lektor für die Lehrgebiete Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht, Friedrich Schiller-Universität Jena

RA Jürgen Schröder
Dezernent, Leiter der Rechtsabteilung Kassenärztliche Bundesvereinigung

Joachim Schütz
Geschäftsführer und Justiziar des Deutschen Hausärzteverband e.V.

Dr. Holger Sebastian, MBA, LL.M.
Chefarzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin am Elblandklinikum Meißen - Medizinisch wissenschaftliche Leitung im Masterstudiengang

RA Dr. Daniel Sturm, MBA
Rechtsanwalt, STEINMEIER Rechtsanwälte, Dresden

RA Dr. jur. Sebastian Vogel
Fachanwalt für Strafrecht, Healthcare Compliance Officer, FS-PP Berlin 

Dr. Janett Theile
Volljuristin und Richterin am Landgericht

Dr. iur. Thomas Willaschek
Fachanwalt für Medizinrecht, D+B Rechtsanwälte, Berlin

 

Zulassungsvoraussetzungen

  • Erster Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (240 ECTS) vorzugsweise auf dem Gebiet der Rechtwissenschaften oder Medizin sowie mind. 1 Jahr Berufserfahrung
  • Bewerber mit weniger als 240 ECTS können fehlende Leistungspunkte über Zusatzmodule erwerben. Wir beraten Sie gern.

Kompakt

Abschluss:
Master of Laws (LL.M.)
Studienort: 
Dresden
Studienstart:
01. Oktober 2025
Studiendauer:
4 Semester
 
Studiensprache:
Deutsch
Studientage:
Lehrveranstaltungen 14-tägig online/hybrid im Wechsel mit Präsenz
ECTS-Punkte:
60 ECTS
Studienart: 
berufsbegleitend
Studiengebühr:
695 € pro Monat
Finanzierungsmöglichkeiten

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Der selbstgesteuerte Wissenserwerb ermöglicht eine selbstorganisierte Einteilung der Lernzeit. Dazu werden die Lernmaterialien zum Download zur Verfügung gestellt.

Der Unterricht findet vorzugsweise vor Ort in Dresden oder online statt.

Im Dozierendenteam des Studiengangs sind sowohl hochkarätige Wissenschaftler:innen als auch erfahrene Praktiker:innen vertreten. So werden fundierte Informationen aus der Wissenschaft mit Fragestellungen aus der Praxis verknüpfen.

 

Am Studiengang nehmen Teilnehmende mit juristischem Hintergrund und aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens teil. Profitieren Sie von diversen Lerngruppen und dem Blick über den Tellerrand. Wir bieten interdisziplinären Austausch in lockerer Atmosphäre. 

 

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