Parodontologie und Implantattherapie (M.Sc.)

Interdisziplinäre Ausbildung - Wissen erweitern und vertiefen

Der berufsbegleitende Masterstudiengang „Parodontologie und Implantattherapie“ bietet die einzigartige Möglichkeit, das Wissen und die praktischen Fähigkeiten auf dem Gebiet der Parodontologie intensiv zu erweitern und zu vertiefen. Aufbauend auf aktuellen Erkenntnissen zur Ätiologie parodontaler Erkrankungen bilden die evidenzbasierte Therapieplanung sowie die Hands-on-Vermittlung minimal-invasiver und mikrochirurgischer Therapieverfahren die Schwerpunkte des Studiums.

Aktuell befindet sich dieser Studiengang in der Überarbeitung und im Jahr 2025 in englischer Sprache angeboten, mit einer internationalen Studierendengruppe sowie international anerkannten Dozierenden.

Da Implantate im parodontal erkrankten Gebiss eine wichtige Therapieoption darstellen, sind die praktische Implantattherapie sowie das Management periimplantärer Entzündungen ebenfalls umfassend dargestellte Bestandteile des Studienplans und werden daher nun auch formal in den Titel des neuen Masterstudiengangs aufgenommen.

Zielgruppe

  • Interessenten/Interessentinnen mit einem abgeschlossenen Studium der Zahnmedizin
Nächster Start: 01. April 2025
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Die Vorteile

Modulübersicht

Modul 1 - Grundlagen (9 ECTS)

Modulverantwortung: Prof. Dr. Jörg Meyle

Inhalt:

  • Eröffnung- und Einführung
  • Diagnostik, Dokumentation und Behandlungsplanung
  • Foto-Dokumentation/ Präsentation
  • Basiswissen Epidemiologie und Zusammenhänge zwischen parodontaler und allgemeiner Gesundheit
  • Struktur und Funktion

Modul 2 - Basiswissen und Konzepte (12 ECTS)

Modulverantwortung: Prof. Dr. Peter Eickholz

Inhalt:

  • Oraler Biofilm und Wirtsreaktivität, Medikamente
  • Misserfolge vermeiden und managen, Recall
  • Evidenzbasierte Entscheidungsfindung
  • Subgingivale Instrumentierung

    Modul 3 - Pathologie und Therapie I (14 ECTS)

    Modulverantwortung: Prof. Dr. Dr. Thomas Hoffmann

    Inhalt:

    • Therapiekonzepte
    • Endo-Kompaktkurs
    • Kieferorthopädische, restaurative und implantat-therapeutische Aspekte parodontaler Therapie
    • Parodontale Lappentechniken, Mundschleimhauterkrankungen, Supervision I
    • 3D-Diagnostik- und Planungssoftware

     

    Modul 4 - Pathologie und Therapie II (12 ECTS)

    Modulverantwortung: Prof. Dr. Henrik Dommisch

    Inhalt:

    • Resektive PAR-Therapie und präprothetische Parodontalchirurgie, chirurgische Kronenverlängerung
    • Regenerative PAR-Therapie
    • Plastische PAR-Therapie I, Mikrochirurgische Techniken zur Tunnelierung, Socket preservation, Kammaugmentation
    • Implantattherapie I - Grundlagen: Knochenumbau nach Extraktion und Implantation, Implantatmaterialien und Osseointegration

    Modul 5 - Implantattherapie und Restauration (13 ECTS)

    Modulverantwortung: Prof. Dr. Sören Jepsen

    Inhalt:

    • Plastische PAR-Therapie II, Rezessionsdeckung
    • Implantattherapie II - Grundlagen: Klinik
    • Weichgewebsmanagement um Implantate, Funktion
    • Periimplantitis – Ursache und Therapiemöglichkeiten

    Modul 6 - Parodontologie im Fächerkontext (9 ECTS)

    Modulverantwortung: Prof. Dr. Dr. Thomas Hoffmann

    Inhalt:

    • Ästhetik
    • Implantattherapie III: Implantatinsertion am Patienten, Supervision II
    • Alveolarkamm- und Sinusaugmentation
    • Innovationen

    Modul 7 - Projektarbeit - Projektkolloquium (21 ECTS)

    Modulverantwortung: Prof. Dr. Dr. Thomas Hoffmann/ Prof. Dr. Dr. Holger Jentsch

    Inhalt:

    • Projektarbeit, Projektkolloquium, Fallstudien

    Modul - Masterarbeit (30 ECTS)

    Die Masterthesis ist eine wissenschaftliche Arbeit, die am Ende des Studiums verfasst wird. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Masterthesis (schriftliche Arbeit sowie mündliche Verteidigung) wird der akademische Grad des Masters of Science (M.Sc.) verliehen. Das Thema wird von den Studierenden vorgeschlagen und eingereicht und von der wissenschaftlichen Leitung des Studiengangs endgültig festgelegt.

    Scientific Director

    Prof. Dr. Dr. Thomas Hoffmann

    Prof. Dr. Dr. Holger Jentsch

    WEITERE DOZENTEN

    Dr. Elyan Al-Machot

    PD Dr.  Amelie Bäumer-König, M.Sc.

    Dr. Raphael Borchard

    Prof. Dr. Michael Christgau

    PD. Dr.  Jan Derks

    Prof. Dr.  Benjamin Ehmke

    Prof. Dr. Peter Eickholz

    Prof. Dr.  Stefan Fickl

    Dr.  Thomas Christian Hanser, M.Sc.

    Prof. Dr. Dr. Thomas Hoffmann

    Prof. Dr. Dr. Holger Jentsch
    PD Dr. Karin Jepsen

    Prof. Dr. Dr. Søren Jepsen, MS

    Prof. Dr. Yvonne Jockel-Schneider M.Sc.

    Dr. Ulrich Wilhem Kern M.Sc.

    Prof. Dr. Bern Klaiber

    Prof. Dr. Thomas Kocher

    Dr. Gerd Körner

    Prof. Dr. Jörg Meyle

    Prof. Dr. Robert Nölken

    PD Dr. Gregor Petersilka

    Prof. Dr. Wolfgang Pfister

    Dr. Johannes Röckl

    Prof. Dr. Tina Rödig

    Prof. Dr. Giovanni E. Salvi

    Prof. Dr. Ulrich Schlagenhauf

    PD Dr. Markus Schlee

     

     

    Zulassungsvoraussetzungen

    • Abgeschlossenes und im Herkunftsland anerkanntes Hochschulstudium der Zahnheilkunde sowie mindestens eine zweijährige zahnärztliche Berufserfahrung

    Kompakt

    Abschluss:
    Master of Science (M.Sc.)
    Studienort: 
    verschiedene in Deutschland
    Studienstart:
    01. April 2025 
    Studiendauer:
    5 Semester
     
    Studientage:
    einmal im Monat von Freitag - Sonntag
    ECTS-Punkte:
    120 ECTS
    Studienart: 
    berufsbegleitend 
    Studiengebühr:
    1.067 € pro Monat
    Finanzierungsmöglichkeiten

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    Die Lernveranstaltungen finden zum größten Teil in Präsenz statt. Lernmaterialien werden den Studierenden zur Verfügung gestellt, um auch asynchrones selbstorganisiertes Lernen zu ermöglichen.

    Lernfreie Phasen in der Sommer- und Weihnachtszeit.  

    Im Dozierendenteam des Studiengangs sind sowohl hochkarätige Wissenschaftler:innen als auch erfahrene Praktiker:innen vertreten. So werden fundierte Informationen aus der Wissenschaft und Forschung mit hohem Praxisbezug erhalten.

     

    Am Studiengang nehmen Teilnehmende aus dem zahnmedizinischen Bereich teil. Profitieren Sie von diversen Lerngruppen und dem Blick über den Tellerrand. Wir bieten interdisziplinären Austausch in lockerer Atmosphäre. 

     

    Aktuelle Veranstaltungen

    26.11.2024 - 26.11.2024

    DIU FachForum: Prävention

    Im Rahmen des ersten DIU FachForum „Prävention“ der Dresden International University erwarten Sie interdisziplinäre Perspektiven zur Prävention, Ernährung, Anti-Aging, Gender- und Lebensstilmedizin. Unter dem Motto „Prävention im 21. Jahrhundert“ bieten Experten aus Medizin, Wissenschaft und Praxis wertvolle Einblicke, wie präventive Ansätze nicht nur die individuelle Gesundheit stärken, sondern auch volkswirtschaftlich an Bedeutung gewinnen.

    Hörsaal DIU / Online

    FAQ

    Ist es möglich, das Studium nach der Regelstudienzeit erfolgreich zu beenden?

    § 2 Regelstudienzeit
    Der Masterstudiengang wird mit Präsenz- und unterstützten Selbststudienphasen berufsbegleitend absolviert. Die Regelstudienzeit umfasst das Studium, die Prüfungen einschließlich der Masterarbeit sowie alle geforderten Studienleistungen. Sie beträgt 5 Semester. Durch die Studienordnung und das Lehrangebot ist sichergestellt, dass Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen in den festgesetzten Zeiträumen abgelegt werden können.
    Zur Ermöglichung der Inanspruchnahme der gesetzlichen Mutterschutzfristen und der Fristen der Elternzeit wird der zeitliche Studienablauf auf Antrag des Studierenden individuell geregelt. Zeiten des Mutterschutzes und der Elternzeit werden auf laufende Fristen nicht angerechnet. Gleichartige Regelungen gelten für behinderte und chronisch kranke Studierende.

    §5 Abs. 7
    Die Masterprüfung ist bis zum Ende der Regelstudienzeit abzulegen. Ist die Masterprüfung nicht innerhalb von vier Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt, gilt sie als erstmals nicht bestanden. Eine nicht bestandene Masterprüfung kann nur innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist nur auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als nicht bestanden.

    Wie setzt sich die Abschlussnote des Studiums zusammen?

    Für die Masterprüfung wird eine Gesamtnote gebildet. Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich als Mittelwert aus den mit den Leistungspunkten gewichteten Modulnoten und der mit 30 Leistungspunkten gewichteten Note der Masterarbeit.