Prof. Dr. Dr. Erik Hahn zum Richter am Sächsischen Landessozialgericht ernannt

02. Dezember 2022

Prof. Dr. Dr. Erik Hahn, wissenschaftlicher Leiter des Studiengangs Medizinrecht an der DIU, nimmt Tätigkeit als Richter am Landessozialgericht (LSG) im Nebenamt an.

Prof. Dr. Dr. Erik Hahn wurde am 18.11.2022 vom Vizepräsidenten des Sächsischen Landessozialgerichts, VPräsLSG Dr. Kasten, zum Richter am Landessozialgericht (LSG) im Nebenamt ernannt. Das Sächsische LSG ist das höchste Gericht der sächsischen Sozialgerichtsbarkeit und fungiert als Berufungs- und Beschwerdeinstanz der Sozialgerichte in Dresden, Leipzig und Chemnitz. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts i.S.v. § 51 SGG. Der Dienstantritt erfolgte zum 1.12.2022.

Die Tätigkeit von Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaft an Obergerichten hat eine lange Tradition und dient heute vor allem dem fachlichen Austausch von Wissenschaft und Praxis. Neben seiner Tätigkeit an der Hochschule Zittau/ Görlitz hat er derzeit auch eine von der EU geförderte Visiting Professur für europäisches Gesundheits- und Sozialrecht an der Riga Stradins University (Lettland) inne. An der DIU ist Prof. Dr. Dr. Erik Hahn einer der wissenschaftlichen Leiter des Studiengangs Medizinrecht.