Digitalisierung: Ansprüche vs. Umsetzbarkeit. Rückblick auf das 8. Dresdner Medizinrechtssymposium

11. Dezember 2019

Die diesjährigen Rückmeldungen waren eindeutig: Das Programm des 8. Medizinrechtssymposiums vom 22.-23.11.2019 in den Räumen der Sächsischen Landesärztekammer traf den Nerv der Zeit und wurde von den circa 100 Teilnehmenden als optimale Kombination aus den beiden Disziplinen Medizin und Recht bewertet.

Digitalisierung, E-Health, Big Data – Schlagwörter, die zunehmend an Bedeutung gewinnen - nicht nur in der Medizin. Somit überrascht es nicht, dass sie auch beim 8. Dresdener Medizinrechtssymposium zu den am meisten diskutierten Themen gehörten. In Keynotes und Diskussionen wurde schnell deutlich, dass es in der Praxis eine große Lücke zwischen dem Anspruch an digitale Prozesse und deren Umsetzbarkeit gibt. Frank Stratmann, Pressesprecher des Bundesverbands Internetmedizin e.V. sprach von einer momentan überreizten Gesellschaft, die aktuell noch den praktischen Umgang mit den neuen digitalen Möglichkeiten finden muss. Sein Wunsch war es, dem Publikum die Chancen aufzuzeigen, die in den technischen Möglichkeiten stecken. Keine einfache Aufgabe, wie man auch an den Reaktionen des Publikums bemerkte. Vor allem in ländlichen Regionen fehlen für die digitale Vernetzung maßgebliche Basisfaktoren wie eine stabile Internetverbindung. Oft werden die technischen Neuerungen in diesem Umfeld als Zusatzbelastung in einem immer stärker verrechtlichten Bereich empfunden.

Neben den bereits etablierten Klassikerformaten „Rechtskommentierung“ sowie „Analysen von Medizinern zu Juristischen Streitbegriffen“, diskutierten Mediziner, Juristen und Gesundheitsökonomen an beiden Tagen das MDK-Reformgesetz, das EU-Medizinprodukterecht, die Widerspruchslösung in der Organspende, die gestufte Notfallversorgung,  grenzüberschreitende medizinische Versorgung und das Pflegethema im Krankenhaus.

 

Eine etablierte Plattform für aktuelle Themen aus dem Medizinrecht

Über die Jahre hat sich aus dem Netzwerk des DIU-Studienganges Medizinrecht, dem Förderverein Medizinrecht und den wissenschaftlichen Leitern Prof. Dr. iur. Bernd-Rüdiger Kern und Prof. Dr. iur. Adrian Schmidt-Recla eine große Community gebildet, die das jährliche Symposium als Plattform für interdisziplinäre, praxisnahe Fortbildung auf hohem Niveau und breiter Netzwerkmöglichkeiten schätzt. Zudem wird das Format von wichtigen Kooperationspartnern wie der Sächsischen Landesärztekammer und dem Dresdner Uniklinikum unterstützt.

Besonderes Highlight sind in jedem Jahr die Referenten, welche stets Experten auf ihrem Gebiet sind und sich souverän auch dem „anderen“ Blickwinkel stellen. An den Vorträgen beteiligten sich dieses Jahr auch viele Referenten und Absolventen aus dem Medizinrechtsstudiengang der DIU. Es konnten zudem auch erfahrene Experten wie Dr. med. Nikolaus von Dercks, Prof. Dr. med. Daniel Seehofer und Prof. Dr. iur. Andreas Spickhoff als Vortragende gewonnen werden.

Dank aller Beteiligten war das 8. Dresdner Medizinrechtssymposium ein großer Erfolg und eine sehr tiefgründige Fachveranstaltung. Die DIU bedankt sich bei allen, die am Symposium mitgewirkt haben!

Das nächste Medizinrechtssymposium findet vom 27.-28.11.2020 in der Sächsischen Landesärztekammer statt. Wenn Sie das Symposium unterstützen möchten, Themenvorschläge haben oder eine bestimmte Rechtsprechung kommentiert sehen möchten, wenden Sie sich bitte an Sandra Rechenberger.