Gelungener Austausch beim DIU FachForum Medizinrecht zu Longevity-Leistungen, KI-Nutzung und ärztlichem Strafrecht

12. Juni 2026

Am 5. Juni 2026 fand unser 11. DIU FachForum Medizinrecht unter dem Titel „Gesundheitsversorgung im Wandel – KI, Recht & ärztliche Praxis“ statt – mit Expert:innen aus Medizinrecht, ärztlicher Praxis, Klinik, Wissenschaft und Gesundheitswesen und in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Medizinrecht e. V..

Nach der Begrüßung durch Dr. Merle Emre, MBA, Vorständin der TUDAG und CEO der DIU, führte Dipl.-Jur. Frank Raisch, Scientific Director Medizinrecht (LL.M.), durch das Programm. Neben externen Gästen waren auch zahlreiche DIU Studierenden am Austausch und beim DIU FachForum beteiligt, für weitere Einblicke über das Studienfach hinaus.

Mit ihren Vorträgen gaben Dr. Anne Sophie Platzbecker, RAin Nadia Pröpper-Schwirtzek, Ass. iur. Franziska Frankowiak, Melina Schoedon, M.Sc., Prof. Dr. med. habil. Doreen Richardt, LL.M., und Dr. iur. Alexander Gruner fundierte Einblicke in aktuelle Entwicklungen des Medizinrechts.

Ein zentrales Thema war die rechtskonforme Nutzung von KI in der Medizin. KI ist längst Teil der klinischen Realität - etwa in der Radiologie, bei Arztbrief-Entwürfen, in der Triage oder im Patientenmonitoring. Die entscheidende Erkenntnis: Medizinische KI sollte nicht als reine Tool-Spielerei verstanden werden, sondern vielfach als Hochrisiko-System. Human Oversight, Dokumentation, Datenschutz und klare Governance sind damit zentrale Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen Einsatz.

Auch die Auswirkungen von Strafverfahren auf das ärztliche Berufsrecht wurden praxisnah eingeordnet. Dabei wurde deutlich: Ein Strafverfahren endet nicht zwingend mit dem Strafrecht. Für Ärzt:innen können berufsrechtliche, approbationsrechtliche und vertragsarztrechtliche Folgen hinzukommen – selbst dann, wenn ein Verfahren eingestellt wird oder strafrechtlich nicht alle Aspekte sanktioniert wurden.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der rechtssicheren Gestaltung und Abrechnung von Longevity-Leistungen sowie komplementären, präventiven und funktionellen Leistungen in der ärztlichen Praxis. Diese Angebote eröffnen neue Möglichkeiten für moderne Versorgungskonzepte. Gleichzeitig brauchen sie eine tragfähige rechtliche Grundlage. Behandlungsvertrag, Aufklärung, Einwilligung, Honorarvereinbarung und korrekte Abrechnung sind keine Formalien, sondern die Basis für nachhaltiges Wachstum und Vertrauen.

Wir danken unseren Gästen und allen Referent:innen ganz herzlich für ihre Zeit, ihre Vorträge, die fundierten Einordnungen und inspirierende Diskussionen. Das 11. DIU FachForum Medizinrecht hat gezeigt, wie wertvoll der Dialog zwischen Recht, Medizin und Versorgungspraxis ist. Gerade dann, wenn sich Rahmenbedingungen dynamisch verändern.

DIU Masterstudiengang “Medizinrecht (LL.M.)”: Alle Informationen & Inhalte