Medizinrecht in Grenzsituationen: Fürsorge, Sterbehilfe & Notfallmedizin
Rechtliche Sicherheit bei medizinischen Entscheidungen in Grenzsituationen gewinnen
Im einzeln buchbaren Kurs „Medizinrecht in Grenzsituationen“ an der Dresden International University vertiefen Sie Ihre Kenntnisse zu rechtlichen Fragen der Fürsorge, Sterbehilfe und Notfallmedizin. Im Mittelpunkt stehen der Patientenschutz und die rechtlichen Grenzen ärztlichen Handelns.
Sie beschäftigen sich mit dem Betreuungs- und Unterbringungsrecht, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sowie rechtlichen Fragen der Notfall- und Intensivmedizin. Weitere Schwerpunkte sind Sterbehilfe, Infektionsschutzrecht und ärztliche Leichenschau. Der Kurs vermittelt Ihnen fundiertes Wissen, um medizinisch-juristische Grenzfälle einzuordnen und verantwortungsvolle Entscheidungen rechtlich zu beurteilen.
Einzeln buchbares Modul des Studiengangs Medizinrecht (LL.M.)
Der Kurs entspricht Modul 9 des Masterstudiengangs „Medizinrecht (LL.M.)“ und kann unabhängig vom vollständigen Studium belegt werden. Bei einer späteren Aufnahme des Studiengangs können erfolgreich absolvierte Module grundsätzlich angerechnet werden. Die individuellen Voraussetzungen werden geprüft.
Kompakt
Nachweis/Abschluss
Teilnahme ohne Prüfung:
Anmeldebescheinigung
Teilnahme mit Prüfung:
ECTS-ZertifikatKursstart
7. Dezember 2026
Kursdauer
1 Semester
Kursort
Präsenz,
DIU-Campus Dresden
Kursformat
berufsbegleitend
ECTS-Punkte
4
Sprache
Deutsch
Kursgebühr
1.526,00 €
(umsatzsteuerbefreit)
Unser Weiterbildungsangebot richtet sich an:
- Jurist:innen und Rechtsanwält:innen, die ihre Kenntnisse im Fürsorgerecht, Medizinrecht und zu rechtlichen Fragen am Lebensende vertiefen möchten.
- Ärzt:innen und Zahnärzt:innen, die rechtliche Fragen in medizinischen Grenzsituationen und bei der Versorgung besonders schutzbedürftiger Patient beurteilen möchten.
- Fach- und Führungskräfte im Gesundheitswesen, die mit rechtlichen und ethischen Entscheidungen in Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder anderen medizinischen Einrichtungen befasst sind.
- Fachkräfte aus Pflege, Rettungsdienst und Gesundheitsmanagement, die sich mit Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten sowie rechtlichen Rahmenbedingungen der Notfallversorgung beschäftigen.
Inhalte & Qualifikationen
Inhalte des Kurses
- Fürsorgerecht: Grundlagen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts sowie rechtliche Fragen bei der Versorgung besonders schutzbedürftiger Personen
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Rechtliche Bedeutung des Patientenwillens und der stellvertretenden Entscheidungsbefugnis
- Sterbehilfe und Palliativmedizin: Rechtliche Rahmenbedingungen medizinischer Entscheidungen am Lebensende
- Notfall- und Intensivmedizin: Rechtliche Grundlagen medizinischer Maßnahmen in Notfällen und intensivmedizinischen Behandlungssituationen
- Infektionsschutzrecht: Gesetzliche Regelungen, Zuständigkeiten und Handlungspflichten im Gesundheitswesen
- Ärztliche Leichenschau: Rechtliche Pflichten, Dokumentation und Besonderheiten bei der Feststellung unterschiedlicher Todesarten
Was Sie fachlich mitnehmen
Nach Abschluss des Kurses können Sie:
- die rechtlichen Grundlagen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts erläutern und auf medizinische Fallkonstellationen übertragen,
- die Bedeutung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten für medizinische Entscheidungen beurteilen,
- rechtliche Fragestellungen zur Sterbehilfe und zu Entscheidungen am Lebensende einordnen,
- den Rechtsrahmen der Notfall- und Intensivmedizin analysieren,
- wesentliche Regelungen des Infektionsschutzrechts erläutern sowie
- rechtliche Pflichten bei der ärztlichen Leichenschau berücksichtigen.
Prüfung und ECTS-Punkte
Der Kurs umfasst 4 ECTS-Punkte bei erfolgreich bestandener Prüfungsleistung. Die Modulprüfung besteht aus einer Hausarbeit.
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Teilnahme ist ein geeigneter beruflicher oder fachlicher Hintergrund erforderlich. Die Zulassungsvoraussetzungen des vollständigen Masterstudiengangs müssen für die Teilnahme am einzelnen Kurs grundsätzlich nicht erfüllt sein. Bitte schildern Sie uns bei Ihrer unverbindlichen Anfrage Ihren bisherigen Bildungsweg und beruflichen Hintergrund. Auf dieser Grundlage prüfen wir die Voraussetzungen für Ihre Kursteilnahme und besprechen bei Bedarf die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen.
Kurstermine
Zeitraum: 7.12.2026 bis 1.02.2027
weitere Informationen auf Anfrage
Ihre Ansprechpartnerin
Häufig gestellte Fragen
Kann ich das Modul Medizinrecht in Grenzsituationen einzeln belegen?
Ja. Der Kurs ist ein einzeln buchbares Modul des Masterstudiengangs „Medizinrecht (LL.M.)“. Sie können daran teilnehmen, ohne das vollständige Masterstudium aufzunehmen, sofern Sie die Voraussetzungen für den Einzelkurs erfüllen.
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Benötige ich einen juristischen Hochschulabschluss?
Nein, ein juristischer Hochschulabschluss ist für den Einzelkurs nicht grundsätzlich erforderlich. Entscheidend ist ein geeigneter beruflicher oder fachlicher Hintergrund. Die individuellen Voraussetzungen werden im Rahmen Ihrer Anfrage geprüft.
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Welche rechtlichen Themen werden im Kurs behandelt?
Im Mittelpunkt stehen das Betreuungs- und Unterbringungsrecht, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und rechtliche Fragen der Sterbehilfe. Weitere Schwerpunkte sind die Notfall- und Intensivmedizin, das Infektionsschutzrecht und die ärztliche Leichenschau.
Erhalte ich ECTS-Punkte auch ohne Prüfung?
Nein. Für die Vergabe der 4 ECTS-Punkte müssen Sie die vorgesehene Hausarbeit erfolgreich absolvieren. Eine Teilnahme ohne Prüfung ist ebenfalls möglich, führt jedoch nicht zum Erwerb von ECTS-Punkten.
Kann ich den Kurs später auf den Master Medizinrecht (LL.M.) anrechnen lassen?
Eine Anrechnung erfolgreich absolvierter Module ist bei späterer Aufnahme des Masterstudiengangs grundsätzlich möglich. Sie wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen geprüft.