Grenzfälle im Medizinrecht: Fürsorge, Sterbehilfe & Notfälle
Rechtliche Strategien in kritischen medizinischen Situationen
Ärztliche Entscheidungen in Grenzsituationen stellen besonders hohe rechtliche, ethische und fachliche Anforderungen. Das Modul „Medizinrecht in Grenzsituationen“ vermittelt fundierte juristische Kenntnisse für den Umgang mit schutzbedürftigen Patientinnen und Patienten, Notfällen sowie medizinischen Ausnahmesituationen.
Der Fokus liegt auf der Anwendung des Medizinrechts in Fürsorge-, Notfall- und Intensivkontexten. Die Teilnehmenden erarbeiten praxisnahe Strategien zur rechtssicheren Entscheidungsfindung – insbesondere dort, wo medizinische Maßnahmen, Patientenwille, Ethik und gesetzliche Grenzen aufeinandertreffen.
Das Modul ist berufsbegleitend konzipiert und eignet sich für alle, die ihre Kompetenz im Medizinrecht gezielt vertiefen möchten. Es ist Bestandteil des Masterstudiengangs Medizinrecht (LL.M.) und kann im Rahmen des Studiums absolviert werden.
Kompakt
Abschluss
Teilnahme ohne Prüfung:
Anmeldebescheinigung
Teilnahme mit Prüfung:
ECTS-ZertifikatZeitraum
15.02.2027 bis 27.03.2027
Dauer: 1 Semester
Prüfung
Hausarbeit
ECTS-Punkte
4
Kursort
Präsenz + Online
Kursart
berufsbegleitend
Kursgebühr
1.526 €
(umsatzsteuerbefreit)
Inhalte
- Rechtsfragen in Fürsorgekontexten
Betreuungs- und Unterbringungsrecht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht sowie rechtliche Aspekte der Palliativmedizin - Infektionsschutzrecht
Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten und Handlungspflichten im Gesundheitswesen - Notfall- und Intensivmedizin
Rechtlicher Rahmen der präklinischen und klinischen Notfallversorgung, Intensivmedizin und Rettungsdienst - Ärztliche Leichenschau
Rechtliche Pflichten, Leichenschauschein sowie Besonderheiten der verschiedenen Todesarten
Qualifikationen
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage
- die Rechtslage in unterschiedlichen Fürsorgekontexten sicher anzuwenden,
- den Rechtsrahmen der Notfall- und Intensivmedizin fachlich fundiert zu bewerten,
- die Grundlagen des Infektionsschutzrechts einzuordnen und
- rechtliche Fragen zu Sterbehilfe und Patientenverfügungen kompetent zu beurteilen.
Weiteres
Voraussetzung:
- geeigneter beruflicher oder fachlicher Hintergrund
- grundsätzlich kann ein Kurs ohne Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang absolviert werden
Mit der Anfrage auf Kursteilnahme bitten wir Sie, uns Ihren Bildungsweg sowie Ihren beruflichen Hintergrund einmal zu schildern. Abhängig davon laden wir Sie zu einem Beratungsgesprächstermin ein oder Sie erhalten bei direktem Zustieg einen Modulvertrag von uns zugesendet.
Rahmenbedingungen:
- ECTS: 4 (nach bestandener Prüfung)
- Arbeitsaufwand: ca. 120 Stunden
- Dauer: 1 Semester
- Prüfungsleistung: Hausarbeit
Teilnehmende können ein Zertifikat über die Kursteilnahme erhalten; für die Vergabe der 4 ECTS ist jedoch die erfolgreiche Ablegung der Prüfungsleistung erforderlich.
Modulverantwortlicher
Dipl.-Jur. Frank Raisch
General Counsel der MEDIAN Unternehmensgruppe B.V. & Co. KG, Rechtsanwalt