Arzthaftungsrecht: Einführung, Behandlungsfehler & Aufklärungspflichtverletzung
Praxisnahe Einführung in das Arzthaftungsrecht mit Fokus auf Behandlungsfehler und ärztliche Aufklärungspflichten
Modul 4 bietet eine praxisnahe Einführung in das Arzthaftungsrecht und seine prozessualen Besonderheiten. Im Zentrum stehen die beiden Hauptsäulen der Arzthaftung: Behandlungsfehler und Verletzung der Aufklärungspflicht.
Die Lehrveranstaltungen vermitteln die rechtliche Bedeutung von Indikation, medizinischem Standard und Patient:innenautonomie sowie deren Grenzen und mögliche Angriffspunkte. Anhand dieses Moduls werden die zentralen Strukturen des Medizinrechts besonders deutlich. Ein Schwerpunkt liegt auf der medizinrechtlichen Anspruchsgrundlage, die als entscheidende Weichenstellung in der Arzthaftung gilt.
Das Qualifizierungsziel besteht darin, den Teilnehmenden fundierte Kenntnisse über die gesamte Bandbreite des Arzthaftungsrechts zu vermitteln – ideal für Mediziner:innen, Jurist:innen und Gesundheitsfachkräfte, die ihre Expertise in diesem zentralen Rechtsbereich vertiefen möchten.
Kompakt
Abschluss
Teilnahme ohne Prüfung:
Anmeldebescheinigung
Teilnahme mit Prüfung:
ECTS-ZertifikatZeitraum
09.02. bis 13.04.2026
Dauer: 2 Semester
Kurstermine
09. Februar 2026, 16. Februar 2026, 23. Februar 2026, 27.02. bis 28.02.2026,
09. März 2026, 16. März 2026, 20.03. bis 21.03. 2026, 30. März 2026, 13. April 2026Prüfung
08. Mai 2026 ganztägig
(mdl., Präsenz)ECTS-Punkte
6
Kursort
Präsenz + Online
Kursart
berufsbegleitend
Kursgebühr
2.290 €
(umsatzsteuerbefreit)
Inhalte
- Einführung in das Arzthaftungsrecht und seine Grundlagen
- Haftung bei Behandlungsfehlern
- Haftung bei Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht
- Rechtliche Bedeutung von Indikation, medizinischem Standard und Patientenautonomie
- Haftungsrechtliche Probleme bei Arbeitsteilung, Spezialisierung und Organisationsverschulden
- Prozessrechtliche Besonderheiten der Arzthaftung
- Beweisrecht und Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozess
- Mediation im Gesundheitswesen – Möglichkeiten und Grenzen
Qualifikationen
Die Studierenden sind nach Modulabschluss in der Lage
- Behandlungsfehler und Aufklärungspflichtverletzungen zu unterscheiden und anzuwenden
- Wissen zu Beweisrecht und prozessualen Besonderheiten zu nutzen
- Erleichterungen für Ärzte und Patient:innen zu bewerten
- Aktuelle Entwicklungen im Arzthaftungsrecht zu beurteilen
- Besonderheiten des zahnärztlichen Haftungsrechts einzuordnen
- Mediation im Gesundheitswesen sachgerecht zu bewerten.
Weiteres
Voraussetzung:
- geeigneter beruflicher oder fachlicher Hintergrund
- grundsätzlich kann ein Kurs ohne Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang absolviert werden
Mit der Anfrage auf Kursteilnahme bitten wir Sie, uns Ihren Bildungsweg sowie Ihren beruflichen Hintergrund einmal zu schildern. Abhängig davon laden wir Sie zu einem Beratungsgesprächstermin ein oder Sie erhalten bei direktem Zustieg einen Modulvertrag von uns zugesendet.
Rahmenbedingungen:
- ECTS: 6 (nach bestandener Prüfung)
- Gesamtarbeitsaufwand: ca. 180 Stunden
- Dauer: 2 Semester
- Prüfungsleistung: Klausur
Teilnehmende können ein Zertifikat über die Kursteilnahme erhalten. Für die Vergabe der 6 ECTS ist jedoch die erfolgreiche Ablegung der 150-minütigen Prüfungsleistung erforderlich.
Modulverantwortlicher
Dipl.-Jur. Frank Raisch
General Counsel der MEDIAN Unternehmensgruppe B.V. & Co. KG, Rechtsanwalt