Arzthaftungsrecht: Behandlungsfehler & Aufklärungspflichten
Rechtliche Grundlagen, Haftungsfragen & Beweisrecht berufsbegleitend vertiefen
Im einzeln buchbaren Kurs „Arzthaftungsrecht: Einführung, Behandlungsfehler & Aufklärungspflichtverletzung“ an der Dresden International University (DIU) vertiefen Sie Ihr Wissen über die rechtlichen Grundlagen ärztlicher Haftung. Im Mittelpunkt stehen die Haftung bei Behandlungsfehlern, die Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten und die rechtliche Bedeutung medizinischer Behandlungsstandards.
Sie beschäftigen sich mit den Besonderheiten medizinrechtlicher Haftungsverfahren, Beweisfragen und der Bedeutung der Patient. Der Kurs verbindet juristische Grundlagen mit Fragestellungen aus der medizinischen Praxis und vermittelt Kenntnisse, um Haftungsfälle fundiert einzuordnen und zu beurteilen.
Einzeln buchbares Modul des Studiengangs “Medizinrecht (LL.M.)”
Der Kurs entspricht Modul 4 des Masterstudiengangs „Medizinrecht (LL.M.)“ und kann unabhängig vom vollständigen Studium belegt werden. Bei einer späteren Aufnahme des Studiengangs kann die Anrechnung erfolgreich abgeschlossener Module nach Prüfung der Voraussetzungen erfolgen.
Kompakt
Nachweis/Abschluss
Teilnahme ohne Prüfung:
Anmeldebescheinigung
Teilnahme mit Prüfung:
ECTS-ZertifikatKursstart
8. Februar 2027
Kursdauer
ca. 2 Monate
Kursort
Präsenz, DIU-Campus Dresden
Online
Kursformat
berufsbegleitend.
Blended LearningECTS-Punkte
6
Sprache
Deutsch
Kursgebühr
2.290 €
(umsatzsteuerbefreit)
Unser Weiterbildungsangebot richtet sich:
- Jurist und Rechtsanwält, die ihre Kenntnisse im Arzthaftungsrecht und in der rechtlichen Bewertung medizinischer Behandlungen vertiefen möchten.
- Ärzt und Zahnärzt, die sich mit Aufklärungspflichten, Behandlungsstandards und haftungsrechtlichen Fragestellungen beschäftigen.
- Fach- und Führungskräfte im Gesundheitswesen, die mit medizinrechtlichen Fragen, Behandlungsabläufen oder dem Umgang mit Haftungsrisiken befasst sind.
- Fachkräfte mit einem geeigneten beruflichen oder fachlichen Hintergrund, die sich gezielt im Medizinrecht weiterqualifizieren möchten.
Inhalte & Qualifikationen
Inhalte des Kurses
- Grundlagen des Arzthaftungsrechts und medizinrechtlicher Haftungsansprüche
- Behandlungsfehler und Verletzungen ärztlicher Aufklärungspflichten
- Rechtliche Bedeutung von Indikation, medizinischem Standard und Patient
- Haftungsfragen bei Arbeitsteilung, Spezialisierung und Organisationsverschulden
- Prozessrechtliche Besonderheiten und Beweisrecht im Arzthaftungsprozess
- Beweiserleichterungen und Beweislastfragen
- Besonderheiten des zahnärztlichen Haftungsrechts
- Möglichkeiten und Grenzen der Mediation im Gesundheitswesen
Was Sie fachlich mitnehmen
Nach Abschluss des Kurses können Sie:
- Behandlungsfehler und Aufklärungspflichtverletzungen rechtlich unterscheiden und einordnen,
- die Bedeutung medizinischer Standards und der Patient für Haftungsfragen beurteilen,
- prozessuale Besonderheiten und Beweisfragen in Arzthaftungsfällen analysieren,
- haftungsrechtliche Fragestellungen im medizinischen und zahnmedizinischen Kontext bewerten sowie
- Möglichkeiten und Grenzen außergerichtlicher Konfliktlösungen einschätzen.
Prüfung & ECTS-Punkte
Der Kurs umfasst 6 ECTS-Punkte bei erfolgreich bestandener Prüfungsleistung. Die Modulprüfung besteht aus einer 20-minütigen mündlichen Prüfung zu den Modulinhalten.
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Teilnahme ist ein geeigneter beruflicher oder fachlicher Hintergrund erforderlich. Die Zulassungsvoraussetzungen des vollständigen Masterstudiengangs müssen für die Teilnahme am einzelnen Kurs grundsätzlich nicht erfüllt sein.
Bitte schildern Sie uns bei Ihrer unverbindlichen Anfrage Ihren bisherigen Bildungsweg und beruflichen Hintergrund. Auf dieser Grundlage prüfen wir die Voraussetzungen für Ihre Kursteilnahme und besprechen bei Bedarf die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen.
Ihre Ansprechpartnerin
Häufig gestellte Fragen
Kann ich das Modul Arzthaftungsrecht einzeln belegen?
Ja. Der Kurs ist ein einzeln buchbares Modul des Masterstudiengangs „Medizinrecht (LL.M.)“. Sie können daran teilnehmen, ohne das vollständige Masterstudium aufzunehmen, sofern Sie die Voraussetzungen für den Einzelkurs erfüllen.
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Benötige ich einen juristischen Hochschulabschluss?
Nein, ein juristischer Hochschulabschluss ist für den Einzelkurs nicht grundsätzlich erforderlich. Entscheidend ist ein geeigneter beruflicher oder fachlicher Hintergrund. Die individuellen Voraussetzungen werden im Rahmen Ihrer Anfrage geprüft.
Welche rechtlichen Themen werden im Kurs behandelt?
Im Mittelpunkt stehen die Grundlagen des Arzthaftungsrechts, insbesondere die Haftung bei Behandlungsfehlern und Aufklärungspflichtverletzungen. Weitere Schwerpunkte sind haftungsrechtliche Fragen bei Arbeitsteilung und Spezialisierung, Organisationsverschulden, prozessrechtliche Besonderheiten und das Beweisrecht sowie die Mediation im Gesundheitswesen.
Erhalte ich ECTS-Punkte auch ohne Prüfung?
Nein. Für die Vergabe der 6 ECTS-Punkte müssen Sie die vorgesehene Prüfungsleistung erfolgreich absolvieren.
Kann ich den Kurs später auf den Master Medizinrecht (LL.M.) anrechnen lassen?
Eine Anrechnung erfolgreich absolvierter Module ist bei späterer Aufnahme des Masterstudiengangs grundsätzlich möglich. Sie wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen geprüft.