Praxis- & Krankenhausrecht: Ambulante und stationäre Versorgung

Rechtliche Rahmenbedingungen für Arztpraxen und Kliniken verstehen

Im einzeln buchbaren Kurs „Praxis- & Krankenhausrecht“ an der Dresden International University vertiefen Sie Ihre Kenntnisse zur ambulanten und stationären Versorgung. Im Mittelpunkt stehen die Niederlassung und Führung von Arztpraxen sowie das Krankenhausrecht.

Sie beschäftigen sich mit rechtlichen Fragen der Praxisorganisation und Kooperation, der Krankenhausplanung und -finanzierung sowie dem Arbeits-, Gesellschafts- und Steuerrecht im Gesundheitswesen. Der Kurs vermittelt Ihnen fundiertes Wissen, um rechtliche und organisatorische Fragestellungen in Praxen und Kliniken einzuordnen und zu beurteilen.

Einzeln buchbares Modul des Studiengangs Medizinrecht (LL.M.)

Der Kurs entspricht Modul 7 des Masterstudiengangs „Medizinrecht (LL.M.)“ und kann unabhängig vom vollständigen Studium belegt werden. Bei einer späteren Aufnahme des Studiengangs können erfolgreich absolvierte Module grundsätzlich angerechnet werden. Die individuellen Voraussetzungen werden geprüft.

 

Kompakt

Nachweis/Abschluss

Teilnahme ohne Prüfung:
Anmeldebescheinigung
Teilnahme mit Prüfung:
ECTS-Zertifikat

Kursstart

27. September 2027

Kursdauer

1 Semester

Kursort

Präsenz, DIU-Campus Dresden
Online

Kursart

berufsbegleitend

ECTS-Punkte

5

Sprache

Deutsch

Kursgebühr

1.908,00 €
(umsatzsteuerbefreit)

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Unser Weiterbildungsangebot richtet sich an:

  • Jurist:innen und Rechtsanwält:innen, die ihre Kenntnisse im Praxis- und Krankenhausrecht sowie in den rechtlichen Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung vertiefen möchten.
  • Ärzt:innen und Zahnärzt:innen, die sich mit rechtlichen Fragen der Niederlassung, Praxisführung und Zusammenarbeit im Gesundheitswesen beschäftigen.
  • Fach- und Führungskräfte im Gesundheitswesen, die mit Krankenhausplanung, Finanzierung sowie arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen befasst sind.
  • Fachkräfte aus Medizincontrolling und Gesundheitsmanagement, die ihre Kenntnisse zu rechtlichen und organisatorischen Strukturen in Praxen und Kliniken erweitern möchten.

Inhalte & Qualifikationen

Inhalte des Kurses

  • Rechtliche Grundlagen der ambulanten Versorgung und der ärztlichen Niederlassung
  • Niederlassungs- und Kooperationsformen sowie rechtliche Fragen der Praxisführung und des Praxiskaufs
  • Krankenhausrecht, insbesondere Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung
  • Arbeitsrechtliche Fragestellungen im Gesundheitswesen einschließlich des Chefarztrechts
  • Gesellschafts- und Konzernrecht sowie rechtliche Organisationsformen von Praxen und Medizinischen Versorgungszentren
  • Steuerrechtliche Aspekte im Gesundheitswesen einschließlich der Gemeinnützigkeit

Was Sie fachlich mitnehmen

Nach Abschluss des Kurses können Sie:

  • die rechtlichen Rahmenbedingungen der ambulanten und stationären Versorgung erläutern und beurteilen,
  • rechtliche Fragen der ärztlichen Niederlassung, Praxisführung und Kooperation einordnen,
  • die Grundlagen der Krankenhausplanung und -finanzierung erklären,
  • arbeitsrechtliche Fragestellungen im Praxis- und Klinikalltag beurteilen,
  • gesellschaftsrechtliche Strukturen von Praxen und Medizinischen Versorgungszentren analysieren sowie
  • steuerrechtliche und organisatorische Aspekte bei der rechtlichen Bewertung medizinischer Einrichtungen berücksichtigen.

Prüfung und ECTS-Punkte

Der Kurs umfasst 5 ECTS-Punkte bei erfolgreich bestandener Prüfungsleistung. Die Modulprüfung besteht aus einer Klausur in Präsenz.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Teilnahme ist ein geeigneter beruflicher oder fachlicher Hintergrund erforderlich. Die Zulassungsvoraussetzungen des vollständigen Masterstudiengangs müssen für die Teilnahme am einzelnen Kurs grundsätzlich nicht erfüllt sein.
Bitte schildern Sie uns bei Ihrer unverbindlichen Anfrage Ihren bisherigen Bildungsweg und beruflichen Hintergrund. Auf dieser Grundlage prüfen wir die Voraussetzungen für Ihre Kursteilnahme und besprechen bei Bedarf die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich das Modul Praxis- & Krankenhausrecht einzeln belegen?

Ja. Der Kurs ist ein einzeln buchbares Modul des Masterstudiengangs „Medizinrecht (LL.M.)“. Sie können daran teilnehmen, ohne das vollständige Masterstudium aufzunehmen, sofern Sie die Voraussetzungen für den Einzelkurs erfüllen.

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Benötige ich einen juristischen Hochschulabschluss?

Nein, ein juristischer Hochschulabschluss ist für den Einzelkurs nicht grundsätzlich erforderlich. Entscheidend ist ein geeigneter beruflicher oder fachlicher Hintergrund. Die individuellen Voraussetzungen werden im Rahmen Ihrer Anfrage geprüft.

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Welche rechtlichen Themen werden im Kurs behandelt?

Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen der ambulanten und stationären Versorgung. Dazu gehören Niederlassung und Praxisführung, Krankenhausplanung und -finanzierung sowie arbeits-, gesellschafts- und steuerrechtliche Fragestellungen im Gesundheitswesen.

Erhalte ich ECTS-Punkte auch ohne Prüfung?

Nein. Für die Vergabe der 5 ECTS-Punkte müssen Sie die vorgesehene Klausur erfolgreich absolvieren. Eine Teilnahme ohne Prüfung ist ebenfalls möglich, führt jedoch nicht zum Erwerb von ECTS-Punkten.

Kann ich den Kurs später auf den Master Medizinrecht (LL.M.) anrechnen lassen?

Eine Anrechnung erfolgreich absolvierter Module ist bei späterer Aufnahme des Masterstudiengangs grundsätzlich möglich. Sie wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen geprüft.