Behandlungsverträge im Medizinrecht: Arzt- und Krankenhausverträge

Vertragsbeziehungen, Patientenpflichten & ärztliche Honorierung rechtlich einordnen

Im einzeln buchbaren Kurs „Behandlungsverträge im Medizinrecht: Arzt- und Krankenhausverträge“ an der Dresden International University (DIU) vertiefen Sie Ihre Kenntnisse über die vertraglichen Grundlagen medizinischer Behandlungen. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Patient, niedergelassenen Ärzt und Krankenhäusern sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Sie beschäftigen sich mit dem Behandlungsvertrag nach §§ 630a ff. BGB, den Besonderheiten bei minderjährigen Patient und der ärztlichen Honorierung. Dazu gehören auch Fragen des Privatversicherungsrechts sowie die Abgrenzung zwischen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Der Kurs vermittelt Ihnen fundiertes Wissen, um unterschiedliche Vertragskonstellationen im Gesundheitswesen rechtlich einzuordnen und zu bewerten.

Einzeln buchbares Modul des Studiengangs “Medizinrecht (LL.M.)”

Der Kurs entspricht Modul 3 des Masterstudiengangs „Medizinrecht (LL.M.)“ und kann unabhängig vom vollständigen Studium belegt werden. Bei einer späteren Aufnahme des Studiengangs können erfolgreich absolvierte Module in der Regel angerechnet werden. Die individuellen Voraussetzungen werden geprüft.

Kompakt

Nachweis/Abschluss

Teilnahme ohne Prüfung:
Anmeldebescheinigung
Teilnahme mit Prüfung:
ECTS-Zertifikat

Kursstart

7. Dezember 2026

Kursdauer

ca. 3 Monate

Kursort

Präsenz, DIU-Campus Dresden
Online

Kursformat

berufsbegleitend,
Blended Learning

ECTS-Punkte

4

Sprache

Deutsch

Kursgebühr

1.526,00 €
(umsatzsteuerbefreit)

Jetzt Kursteilnahme anfragen

Unser Weiterbildungsangebot richtet sich:

  • Jurist und Rechtsanwält, die ihre Kenntnisse im medizinischen Vertragsrecht und in der rechtlichen Gestaltung von Behandlungsverhältnissen vertiefen möchten.
  • Ärzt und Zahnärzt, die sich mit den vertraglichen Grundlagen der Patientenbehandlung, ihren Rechten und Pflichten sowie der ärztlichen Honorierung beschäftigen.
  • Fach- und Führungskräfte im Gesundheitswesen, die mit Vertragsbeziehungen, Abrechnungsfragen oder rechtlichen Fragestellungen in Kliniken und medizinischen Einrichtungen befasst sind.
  • Fachkräfte aus Medizincontrolling und Gesundheitsmanagement, die ihre Kenntnisse zu Behandlungsverträgen und Vergütungsregelungen erweitern möchten.

Inhalte & Qualifikationen

Inhalte des Kurses

  • und vertragliche Beziehungen zwischen den Beteiligten
  • Arztvertrag: Vertragsschluss und rechtliche Besonderheiten bei der Behandlung minderjähriger Patient
  • Krankenhausvertrag: Vertragsbeziehungen zwischen Patient und Krankenhäusern sowie Besonderheiten der stationären Behandlung
  • Vertragspflichten: Rechte und Pflichten von Behandelnden und Patient im medizinischen Behandlungsverhältnis
  • Ärztliche Honorierung: Liquidation und Vergütung ärztlicher Leistungen einschließlich privatversicherungsrechtlicher Fragestellungen
  • GOÄ und EBM: Rechtliche Grundlagen und Unterschiede zwischen privatärztlicher und vertragsärztlicher Honorierung

Was Sie fachlich mitnehmen

Nach Abschluss des Kurses können Sie:

  • die rechtlichen Grundlagen und Pflichten aus medizinischen Behandlungsverträgen erläutern und anwenden,
  • Arzt- und Krankenhausverträge sowie ihre unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen beurteilen,
  • Besonderheiten von Behandlungsverträgen mit minderjährigen Patient berücksichtigen,
  • vertragliche Rechte und Pflichten von Behandelnden und Patient unterscheiden,
  • ärztliche Honorierungsregelungen nach GOÄ und EBM einordnen und voneinander abgrenzen sowie
  • medizinische und juristische Perspektiven bei der Bewertung von Vertragsbeziehungen miteinander verbinden.

     

Prüfung & ECTS-Punkte

Der Kurs umfasst 4 ECTS-Punkte bei erfolgreich bestandener Prüfungsleistung. Die Modulprüfung besteht aus einer 90-minütigen Klausur.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Teilnahme ist ein geeigneter beruflicher oder fachlicher Hintergrund erforderlich. Die Zulassungsvoraussetzungen des vollständigen Masterstudiengangs müssen für die Teilnahme am einzelnen Kurs grundsätzlich nicht erfüllt sein.

Bitte schildern Sie uns bei Ihrer unverbindlichen Anfrage Ihren bisherigen Bildungsweg und beruflichen Hintergrund. Auf dieser Grundlage prüfen wir die Voraussetzungen für Ihre Kursteilnahme und besprechen bei Bedarf die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich das Modul Vertragsrecht einzeln belegen?

Ja. Der Kurs ist ein einzeln buchbares Modul des Masterstudiengangs „Medizinrecht (LL.M.)“. Sie können daran teilnehmen, ohne das vollständige Masterstudium aufzunehmen, sofern Sie die Voraussetzungen für den Einzelkurs erfüllen.

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Benötige ich einen juristischen Hochschulabschluss?

Nein, ein juristischer Hochschulabschluss ist für den Einzelkurs nicht grundsätzlich erforderlich. Entscheidend ist ein geeigneter beruflicher oder fachlicher Hintergrund. Die individuellen Voraussetzungen werden im Rahmen Ihrer Anfrage geprüft.

Welche rechtlichen Themen werden im Kurs behandelt?

Im Mittelpunkt stehen Arzt- und Krankenhausverträge, der Behandlungsvertrag nach §§ 630a ff. BGB, vertragliche Rechte und Pflichten sowie die Honorierung ärztlicher Leistungen einschließlich GOÄ, EBM und Privatversicherungsrecht.

Erhalte ich ECTS-Punkte auch ohne Prüfung?

Nein. Für die Vergabe der 4 ECTS-Punkte müssen Sie die vorgesehene Prüfungsleistung erfolgreich absolvieren.

Kann ich den Kurs später auf den Master Medizinrecht (LL.M.) anrechnen lassen?

Eine Anrechnung erfolgreich absolvierter Module ist bei späterer Aufnahme des Masterstudiengangs grundsätzlich möglich. Sie wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen geprüft.