Aktuell und präsent war das 10. Dresdner Medizinrechtssymposium, welches am 09./10.09.2022 an der Sächsischen Landesärztekammer in Dresden stattfand.
Aktuelle Themen des Medizinrechts, wie die Betreuungsrechtsreform und das Ehegattenvertretungsrecht oder die Krankenhausfinanzierung nach dem MDK-Reformgesetz wurden von engagierten Referentinnen und Referenten vorgestellt und anschließend durch die Anwesenden kontrovers diskutiert. Darüber hinaus wurden u.a. Fragen der Digitalisierung in der GKV, das GenDG sowie das Lieferketten- und Hinweisgebergesetz besprochen.
Alumni des Masterstudiengangs Medizinrecht, LL.M. der Dresden International University präsentierten die Themen ihrer Abschlussarbeiten im Rahmen des Symposiums. Die Kommentierung aktueller Rechtsprechung im Medizinrecht bildete den Abschluss der zweitägigen Veranstaltung.
Nach 2 Jahren im Online-Format konnte nun wieder von Angesicht zu Angesicht interessanten Vorträgen gelauscht und aktuelle medizinrechtliche Themen diskutiert werden. Unser Dank gilt Peter Kalb als Hauptmoderator, den Referentinnen und Referenten für die spannenden Vorträge, der wissenschaftlichen Leitung und den Kooperationspartnern (Sächsische Landesärztekammer, Universitätsklinikum Dresden und Förderverein Medizinrecht an der DIU e.V.), die das Symposium zu einer interessanten und gelungenen Veranstaltung gemacht haben
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen am 15./ 16. September 2023 zum 11. Dresdner Medizinrechtssymposium.
Freitag:
Aktuell und präsent war das 10. Dresdner Medizinrechtssymposium, welches am 09./10.09.2022 an der Sächsischen Landesärztekammer in Dresden stattfand.
Die Änderung des BGB 4. Buch zum 01.01.2023 wirft bereits seine Schatten voraus. Die damit verbundene Betreuungsrechtsreform und die Einführung des Ehegattenvertretungsrechts standen im Mittelpunkt des ersten Tages. Neben der rechtlichen Einordnung durch Prof. Dr. Adrian Schmidt-Recla und Prof. Dr. Elisabeth Koch (beide Friedrich-Schiller-Universität Jena) wurden die praktischen Auswirkungen für Betreuungsbehörden und Amtsgerichte am Beispiel der Dresdner Behörden durch Katharina Zodehougan und Dipl.-Rpfl. (FH) Dr. Christian Trautmann, LL.M. geschildert.
Im Themenblock zur Krankenhausfinanzierung – erste Erfahrungen mit dem MDK-Reformgesetz erläuterten RA Benjamin Böhland vom Krankenhausgesellschaft Sachsen, Dr. Sabine Antonioli vom Medizinischen Dienst Sachsen und Dr. Nikolaus von Dercks vom Universitätsklinikum Leipzig jeweils ihre Sicht der Reform und ihre Auswirkungen.
Zwei Impulsvorträge beschäftigten sich mit den Entwicklungen und Folgen der Corona-Pandemie. Einerseits bewertete Dr. Alexander Gruner (SLÄK) aus seiner Perspektive Recht und Gesetz in pandemischen Zeiten. Andererseits betrachtete Prof. Dr. Doreen Richardt, LL.M. (Universitätsklinikum Schleswig-Holstein) in ihrem Vortrag die Probleme der Pandemiebewältigung insbesondere die Triage.
Ein weiterer Impulsvortrag zum Abschluss des ersten Tages beschäftigte sich mit dem Lieferketten- und dem Hinweisgebergesetz und deren Bedeutung für die Compliance im Gesundheitswesen, vorgestellt von RA Nadja Schwirtzek.
Samstag
Das Symposium widmete sich unter der Moderation von Prof. Dr. Raik Siebenhüner, LL.M. am zweiten Tag dem Schwerpunktthema GKV und Digitalisierung mit drei interessanten Vorträgen. Prof. Dr. Dr. Erik Hahn (Hochschule Zittau/ Görlitz) referierte zu „Der Vertragsarzt im Homeoffice“. Das MDPG und MDR „Zulassungs“-Verfahren wurden von RA Dr. Christian Jäkel (Kanzlei Dr. Jäkel) vorgestellt. Möglichkeiten und Grenzen bei der Einführung digitaler Gesundheitsanwendungen in der GKV diskutierte Dr. Julian Braun von der Ada Health GmbH mit den Teilnehmenden.
In einem Impulsvortrag erörterte Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern die Frage „Das GenDG: Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt?“.
In einem weiteren Themenblock stellten drei Alumni aus dem Masterstudiengang Medizinrecht, LL.M. an der DIU ihre Abschlussarbeiten vor. Markus Fritz, M.Sc., LL.M. beschäftigte sich mit den Möglichkeiten der substanzgestützten Psychotherapie in Deutschland. RA Christin Elß, LL.M. stellte die Frage „Sterbehilfe- Ärztlich assistierter Suizid. Strafbare Handlung oder straflose Hilfeleistung?“. In den Ausführungen zu seiner Masterthesis diskutierte Dr. Holger Sebastian, MBA, LL.M. „das postoperative Delir – freiheitsentziehende Maßnahmen im Krankenhaus als Bestandteil der Behandlung und ihre rechtliche Bewertung“.
Der Klassiker unter den Themenblöcken – die Kommentierung aktueller Rechtsprechung - bildete den thematischen Abschluss des zweitägigen Symposiums. Zu den diesjährigen Kommentatoren gehörten: Prof. Dr. Martin Rehborn, Prof. Dr. Adrian Schmidt-Recla, Prof. Dr. Dr. Erik Hahn, RA Dr. Michael Haas und Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern.
Nach 2 Jahren im Online-Format konnte nun beim 10. Dresdner Medizinrechtssymposium wieder von Angesicht zu Angesicht interessanten Vorträgen gelauscht und aktuelle medizinrechtliche Themen diskutiert werden. Peter Kalb führt in informativer Weise als Hauptmoderator durch das vielfältige Programm des 10. Dresdner Medizinrechtssymposiums. Unser Dank gilt darüber hinaus den Referentinnen und Referenten für die spannenden Vorträge, der wissenschaftlichen Leitung und unseren Kooperationspartnern (Sächsische Landesärztekammer, Universitätsklinikum Dresden und Förderverein Medizinrecht an der DIU e.V.), die das Symposium zu einer interessanten und gelungenen Veranstaltung gemacht haben.
Einige der aufgegriffenen Themen werden uns sicherlich auch im kommenden Jahr auf dem 11. Dresdner Medizinrechtssymposium beschäftigen, wenn wir uns im Herbst 2023 an gewohnter Stelle wiedersehen.
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