Osteopathische Therapie (B.Sc., M.Sc.)*
Selbstheilungskräfte aktivieren lernen
Die Dresden International University bietet sowohl einen Bachelor- als auch einen Masterstudiengang „Osteopathische Therapie“ an.

Bachelor
Qualifikationsziel des Bachelorstudiengangs Osteopathische Therapie ist der Erwerb wissenschaftlicher Methodenkompetenz unter Nutzung des aktuellen Forschungsstandes u.a. auf den Gebieten Epidemiologie, wissenschaftlicher Sozialforschung als auch fachspezifische Basiskompetenzen auf den Gebieten Medizin und Osteopathie. Dieses geschieht auch unter Einbeziehung des aktuellen internationalen und nationalen Standes an Fachpublikationen z. B. zur Weiterentwicklung der osteopathischen Diagnose- und Behandlungstechniken.
Es wird den Studierenden ermöglicht, sich das zur Ausübung der Osteopathie erforderliche Wissen und die Fertigkeiten anzueignen. Dabei werden ihre Individualität sowie ihr persönlicher Zugang zur Osteopathie gefördert. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Theorie und Praxis trägt dazu bei, die Studierenden zu selbständigen, kritisch denkenden Therapeuten auszubilden.
Das Studium zielt auf eine umfassende Persönlichkeitsentwicklung und -profilierung in allen Kompetenzbereichen fachlicher, methodischer, personaler und sozialer Aspekte. Diese ist eine wichtige Voraussetzung zum verantwortungsvollen Umgang mit Patienten und ein nicht unwesentlicher Aspekt einer späteren Heilungserfolges.
Master
Das Studium versetzt die Studierenden in die Lage, selbstständig einschlägig wissenschaftlich zu arbeiten, die Qualität wissenschaftlicher Ergebnisse beurteilen zu können und qualitativ hochwertige, vertiefende Literaturrecherchen durchzuführen. Ein weiteres Qualifikationsziel ist die sichere Befähigung, wissenschaftlich basierte Kenntnisse und Techniken einzusetzen und im Rahmen der Behandlung von Patienten bzw. in der Praxis entsprechend dem aktuellen Forschungs- und Wissensstand der medizinischen und osteopatischen Entwicklungen einzusetzen.
* Zur Berufsausübung sind ggf. weitere gesetzliche Vorschriften zu beachten. Der Studienabschluss allein, begründet noch keine Berufszulassung.