Förderung für engagierte Studierende
Wir beraten Sie gern.
Du bist leistungsstark, engagiert und möchtest Dein Studium an der DIU optimal gestalten? Dann ist das Deutschlandstipendium genau das Richtige für Dich! Mit 300 € monatlich unterstützt Dich das Stipendium finanziell – unabhängig von Einkommen oder BAföG.
Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Sie erhalten 300 Euro monatlich – die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern (bspw. Unternehmen, Arbeitgeber, Privatpersonen).
Alle Fragen rund um das Stipendium und die Bewerbung beantwortet Ihnen unsere Studienberatung unter studyadvisory@di-uni.de.
Bewerbungsfristen:
- 31.01. für das Sommersemester
- 31.07. für das Wintersemester
Für Förderer (Privatpersonen, Unternehmen oder Partner)
Mit dem Deutschlandstipendium haben Bund und private Förderer gemeinsam eine neue Stipendienkultur etabliert. Bundesweit wird mit dem Stipendium Studienleistung und gesellschaftliches Engagement unterstützt. Damit das Netzwerk weiter wachsen.
Deine Vorteile auf einen Blick
Finanzielle Unterstützung – 300 € monatlich, mindestens für ein Jahr
Wertvolle Kontakte – Austausch mit Förderern und anderen Stipendiaten
Karriereboost – Exklusive Veranstaltungen und Netzwerkmöglichkeiten
Kein Zeitverlust – Das Stipendium ist unabhängig von BAföG und muss nicht zurückgezahlt werden
So funktioniert's
Das Deutschlandstipendium funktioniert nach dem Prinzip „halbe-halbe“: Der Bund und private Fördernde, wie Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen, finanzieren gemeinsam die monatliche Unterstützung von 300 Euro für Studierende.
So läuft es ab:
- Private Förderung: Ein Förderer oder eine Förderin gibt 150 Euro monatlich.
- Staatliche Unterstützung: Der Bund verdoppelt diesen Betrag auf 300 Euro.
- Vergabe durch Hochschulen: Die Hochschulen wählen die Stipendiatinnen und Stipendiaten anhand von Leistungen, Engagement und besonderen Lebensumständen aus.
Das Stipendium wird für mindestens zwei Semester gewährt und kann bis zum Ende der Regelstudienzeit verlängert werden. Es ist einkommensunabhängig und kann zusätzlich zu BAföG-Leistungen bezogen werden.
Vorraussetzungen
- Sehr gute Leistungen im aktuellen Studium oder in der Hochschulzugangsberechtigung.
- Ehrenamtliche Tätigkeiten, z. B. im Verein, in sozialen Projekten, in kirchlichen oder politischen Organisationen.
- Besondere persönliche Umstände z. B. Migrationshintergrund, finanzielle Herausforderungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder familiäre Verpflichtungen.
- Du bist bereits immatrikuliert oder hast eine Zulassung für ein Studium an der DIU.
Bewerbung
1. Bewerbung vorbereiten:
- Motivationsschreiben: Erläutere, warum Du für das Stipendium geeignet bist und welche Ziele Du mit Deinem Studium verfolgst.
- Tabellarischer Lebenslauf: Mit besonderem Fokus auf Dein Engagement und Deine bisherigen Erfolge.
- Nachweise zu Deinen Studienleistungen: (z. B. Notenspiegel oder Schulzeugnisse)
- Belege über Dein gesellschaftliches Engagement: Ehrenamtsbescheinigungen, Teilnahmezertifikate oder Bestätigungen von Organisationen.
- Dokumente zu besonderen persönlichen Umständen: z. B. ärztliche Atteste oder amtliche Bescheinigungen.
2. Bewerbung einreichen:
Bewerbungsfristen:
- 31.01. für das Sommersemester
- 31.07. für das Wintersemester
Bewerbung über das Bewerbungsformular einreichen.
3. Auswahlverfahren:
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird eine Auswahlkommission der DIU alle eingereichten Unterlagen prüfen. Die Entscheidung basiert auf folgenden Kriterien:
- Leistungsstärke: Studien- und Schulnoten, wissenschaftliche Erfolge
- Engagement: Ehrenamt, gesellschaftliche und soziale Tätigkeiten
- Persönliche Umstände: Berücksichtigung von besonderen Herausforderungen
Wenn Du die Vorauswahl bestehst, wirst Du zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, um Dich und Deine Motivation besser kennenzulernen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Kann ich mich auch bewerben, wenn ich erst mit dem Studium an der DIU beginne?
- Ja, auch Studienanfänger:innen mit einer Zulassung für die DIU können sich bewerben.
2. Kann das Stipendium verlängert werden?
Ja, eine Verlängerung ist möglich, wenn die entsprechenden Leistungen weiterhin erbracht werden.
3. Muss ich die Förderung zurückzahlen?
Nein, das Deutschlandstipendium wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.