Studium und Weiterbildung
Masterstudiengang
Medizinrecht, LL.M.
| Start des Programms: | 31.03.2012, 31.08.2012 – Bewerbungsdeadline Frühjahrsstart 2012: 06.02.2012 |
| Studiendauer: | 2 Jahre |
| ECTS-Punkte: | 60 |
| Abschluss: | Master of Laws (LL.M.) |
| Studiengebühren: | 9.500 EUR |
| Kontakt: | Franziska Ramisch, M.A. Tel: 0351 40470-140 |
Der renommierte Medizinrechtsexperte Prof. Dr. iur. Bernd-Rüdiger Kern hat in Zusammenarbeit mit der Dresden International University (DIU) ein 2-jähriges berufsbegleitendes Masterprogramm für das Medizinrecht entwickelt, das mit dem international anerkannten Master of Laws (LL.M.) abschließt.
Das Studienprogramm richtet sich an Hochschulabsolventen, die im Gesundheitswesen im medizinischen bzw. rechtlichen Bereich tätig sind. Das Programm läuft mit großem Erfolg seit 2006 und wird regelmäßig aktuellen Entwicklungen angepasst. Die DIU ist Vorreiter auf dem Gebiet des Medizinrechts. Bis heute gibt es deutschlandweit nur zwei vergleichbare Studiengänge. Seit 2010 bietet das Kompetenzzentrum Recht regelmäßig Tagesseminare zu aktuellen Fragen des Medizinrechts an.
Das Masterprogramm vermittelt den Teilnehmern die Fähigkeit, medizinische Sachverhalte aus juristischer Sicht zu analysieren und dabei an der Lösung von relevanten Problemen mit Vertretern der jeweils anderen Disziplin zusammenzuarbeiten. Den Studierenden werden Kenntnisse der einzelnen medizinrechtlichen Disziplinen vermittelt, indem an konkreten Fällen ausgerichtete Einblicke in die Gesamtheit der maßgeblichen Regelungen gegeben werden, die die Ausübung der Heilkunde regeln. Der Lehransatz ist abwechslungsreich und effektiv, eine Mischung aus Fallstudien, Übungen, Diskussionen und Vorlesungen.
Die Fachanwaltsausbildung im Medizinrecht ist in das zweijährige berufsbegleitende Studienprogramm intergiert und wird nach den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung durchgeführt. Alle Teilnehmer, die an den theoretischen Kenntnissen zur Erlangung des Fachanwaltstitels Medizinrecht interessiert sind, müssen in fachanwaltsrelevanten Lehrveranstaltungen, die im Stundenplan gekennzeichnet sind, ihre Anwesenheit in Unterschriftenlisten belegen. Die Modulklausuren können in den relevanten Fachanwaltsinhalten anerkannt werden. Alle Fachanwaltsteilnehmer schreiben in sechs von acht Modulen Zusatzklausuren, so dass die Fachanwaltsteilnehmer die in der Fachanwaltsordnung geforderten 900 Klausurminuten für den Fachanwaltstitel nachweisen können.
„Das Studium an der DIU war auf Grund der speziellen juristischen
Inhalte und dem entstandenen Netzwerk zu Kollegen in ganz Deutschland
von unschätzbarem Wert für mich.“
RAin Claudia Holzner, Teilnehmerin (2009-2011)
„Besser und horizonterweiternder als jede medizinische Subspezialisierung:
Nach Jahren naturwissenschaftlichen Denkens folgten zwei bereichernde
Geisteswissenschaftliche. Spritziges Lernen mit außergewöhn-
lichen Leuten und eine genussfreudige Stadt für den Abend danach.“
Dr. med. Ina Gillmeister, Teilnehmerin (2009-2011)
„Das Zusammenspiel von interdisziplinärer Lehre und praktischem
Erfahrungsaustausch hat mir wertvolle Impulse für die tägliche Arbeit
gegeben und Perspektiven eröffnet. Dabei hat Dresden einen interessanten
Rahmen geboten, bei gemeinsamen Freizeitaktivitäten mit
Gleichgesinnten ins Gespräch zu kommen.“
Dipl. Betriebsw. (FH) Carsten Wiedenfeld, Teilnehmer (2009-2011)
Innerhalb der Ausbildung an den Juristischen Fakultäten in Deutschland wird Medizinrecht – wenn überhaupt – in den Grenzen des traditionellen Fächerkanons des Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts eingebunden und damit nur unzureichend erfasst, da die inneren Zusammenhänge dem Studenten verschlossen bleiben. Keine Universität bietet Medizinrecht in dieser Breite im grundständigen Unterricht an. Aus der unmittelbaren Lehr- und Forschungstätigkeit im Bereich Medizinrecht heraus hat Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern den Bedarf für einen berufsbegleitenden Aufbaustudiengang erkannt und die inhaltliche Gesamtkonzeption des Masterstudienganges „Medizinrecht, LL.M.“ federführend begleitet.
Der Studiengang richtet sich somit vorrangig an Studenten, die bereits ein juristisches oder medizinisches Studium abgeschlossen haben und über einschlägige berufliche Erfahrungen im medizinischen bzw. rechtlichen Bereich verfügen. Neben Rechtsanwälten, die im medizinrechtlichen Bereich tätig sind oder eine solche Tätigkeit anstreben, betrifft dies Juristen, die als Justitiare in Berufsverbänden und standesrechtlichen Organisationen wie Ärztekammern oder Krankenärztlichen Vereinigungen arbeiten, sowie Juristen, die in Krankenhausleitungen oder in einschlägigen Industriebetrieben angestellt sind.
Der Studiengang richtet sich aber ebenso an Ärzte und anderes Führungspersonal im Gesundheitswesen. Von den im September 2010 neu zugestiegenen neun Teilnehmern hatten beispielsweise 60 Prozent einen medizinischen und nur 30 Prozent einen juristischen Ausbildungshintergrund. Die Berufsgruppe der Ärzte stellt mittlerweile im gesamten Studiengang den zweitgrößten Anteil von Teilnehmern dar. Neben der Lehreinheit zum Arztstrafrecht erhalten die Ärzte in diesem Studiengang einen intensiven Einblick über alle relevanten Rechtsquellen, die die Ausübung der Heilberufe regeln. Diese rechtlichen Grundlagen sind weder für Mediziner noch Psychologen Gegenstand des grundständigen Studiums und somit alternativ nur punktuell in Fortbildungen zu erlangen.
Der Studiengang Medizinrecht (LL.M.) wird roulierend durchgeführt: Jeweils im Frühjahr und Herbst gibt es die Möglichkeit, in das laufende Studienprogramm zuzusteigen.
Das Weiterbildungsstudium erstreckt sich mit den Lehrveranstaltungen im Umfang von 45 ECTS sowie der Erstellung und Verteidigung der Masterarbeit im Umfang von 15 ECTS im Teilzeitstudium über vier Semester. Das Studienprogramm besteht aus acht Pflichtmodulen mit 450 Präsenzstunden. Die Veranstaltungen finden in intensiven 14-täglichen Präsenzphasen in der Regel von Freitagnachmittag bis Samstagabend statt. Das Studienprogramm wird durch regelmäßige Expertenabende, eine jährliche Studiengangsfeier sowie einem von Studenten organisierten Sommerausflug ergänzt.
Da der Studiengang aus Teilnehmern mit juristischen und nichtjuristischem Hintergrund besteht, wird jedes Themengebiet zunächst ausführlich und anschaulich eingeführt. Grundsätzlich wird in jeder Lehrveranstaltung beachtet, dass die Themengebiete Vorkenntnisse aus anderen medizinrechtlichen Gebieten verlangen. Die Veranstaltungen sind daher so aufgebaut, dass unbekannte Inhalte vorgezogen und kurz besprochen werden.
Die Module sind inhaltlich durch die Modulbeschreibung voneinander abgegrenzt und betrachten nacheinander die verschiedenen relevanten Fachgebiete des Medizinrechts:
Modul 0: Einführung in das Medizinrecht (3 ECTS)
Um den nichtjuristischen Teilnehmern den Einstieg in das Studium zu erleichtern, wird immer im September ein Einführungsmodul angeboten, das die Teilnehmer mit juristischen Grundbegriffen, Rechtsquellen und Arbeitsweisen vertraut macht und folgende Vorlesungsinhalte enthält:
- Juristisches Propädeutikum
- Quellen des Medizinrechts
- Der ärztliche Beruf in der Gesellschaft
- Ärztliche und zahnärztliche Organisationen
- Organisationen im Bereich der Kliniken und nichtärztlichen Heilberufe
Modul 1: Berufsrecht der Heilberufe (5 ECTS)
Das erste Modul beschäftigt sich mit dem ärztlichen Berufsrecht. Gegenstand sind demzufolge alle Regeln, die den ärztlichen Beruf formen, insbesondere den Zugang, die Ausübung, die Beendigung sowie die Berufsgerichtsbarkeit in der Wächterfunktion und enthält folgende Lehrveranstaltungen:
- Berufszugang
- Berufsausübung
- Berufsgerichtsbarkeit
- Berufs- und Standesrecht weiterer Heilberufe
Modul 2: Arzt und Patient sowie Vertragsbeziehungen im Krankenhaus (5 ECTS)
Das Modul 2 hat die Begründung des Arzt-Patientenverhältnisses und die Inhalte, insbesondere die Pflichten beider Seiten sowie die Vertragsbeziehungen zum Krankenhaus zum Gegenstand und enthält folgende Lehrveranstaltungen:
- Arztvertrag
- Krankenhausvertrag
- Hauptpflichten des Arztes (insb. Behandlungspflicht und Umgang mit Patientendaten)
- Vertragliche Nebenpflichten
- Patientenpflichten
- Privatliquidation einschl. Privatversicherungsrecht
Modul 3: Arzthaftungsrecht (8 ECTS)
Neben einer allgemeinen Einführung in das Arzthaftungsrecht und die prozessualen Besonderheiten wird zwischen Behandlungsfehler und Aufklärungspflichtverletzung unterschieden. Ebenfalls thematisiert werden das Spannungsverhältnis zwischen Wirtschaftlichkeitsgebot und Standard sowie die Abweichungen des zahnärztlichen Haftungsrechts. Das Modul enthält folgende Lehrveranstaltungen:
- Einführung in das Arzthaftungsrecht
- Behandlungsfehler
- Aufklärungspflichtverletzung
- Arbeitsteilung
- Organisationsverschulden
- Prozessuale Besonderheiten
Modul 4: Strafrecht (6 ECTS)
Die Teilnehmer erhalten im Rahmen dieses Moduls fundierte Kenntnisse des medizinrechtlich relevanten Strafrechts. Dabei handelt es sich nicht nur um Körperverletzungs- sondern auch um Tötungsdelikte, Abrechnungsbetrug und zahlreiche weitere relevante Tatbestände des StGB. Von besonderer Bedeutung sind auch die Grundlagen der Strafverfolgung (Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren, prozessuale Besonderheiten) sowie die beweisrechtlichen Unterschiede zum Zivilrecht. Das Modul enthält folgende Lehrveranstaltungen:
- Grundlagen des materiellen Arztstrafrechts
- Behandlungsfehler und ihre strafrechtliche Bewertung
- Vermögensdelikte (Betrug und Untreue)
- Korruption im Gesundheitswesen – Maßnahmen der Korruptionsprävention
- Sonstiges Arztstrafrecht (insb. Sittlichkeitsdelikte, Personenstandsfälschungsdelikte, Urkundenfälschung etc.)
Grundlagen der Strafverfolgung und der Strafverteidigung
Modul 5: Arzt und Zahnarzt in der Niederlassung und im Krankenhaus (6 ECTS)
Das Modul 5 hat in seinem ersten Themenblock die Tätigkeit des niedergelassenen Arztes zum Gegenstand. Der zweite Themenblock des Moduls widmet sich dem Krankenhausrecht, insbesondere der Krankenhausplanung sowie der Krankenhausfi nanzierung und dem Arbeitsrecht im Krankenhaus. Das Modul enthält folgende Lehrveranstaltungen:
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe (Formen der Praxisführung, Praxisverkauf)
- Steuerlich-rechtliche Fragestellungen in der Niederlassung (einschl. Praxiskauf)
- Der Arzt als Arbeitgeber und –nehmer (einschl. Chefarztrecht)
- Krankenhausplanung
- Krankenhausfinanzierung
Modul 6: Vertragliche Beziehung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern (5 ECTS)
Modul 6 macht das komplizierte Geflecht zwischen Patienten, Gesetzlicher Krankenversicherung, Kassenärztlicher Vereinigung und Arzt verständlich. Neben der Honorierung der ärztlichen Leistungen werden die sozialversicherungsrechtlichen Behandlungsgrundsätze und ihr Verhältnis zum medizinischen Standard thematisiert. Das Modul enthält folgende Lehrveranstaltungen:
- System der GKV
- Zulassungsrecht
- Abrechnungsprüfung im System der GKV
- Honorarverteilung
- Kollektivvertragsrecht/Selektivverträge
- Anwendbarkeit des Wettbewerbs- und Vergaberecht im System der GKV
- Verfahrensrechtliche Besonderheiten
Modul 7: Besondere Bereiche des Medizinrechts (7 ECTS)
Modul 7 betrifft besondere Aufgabenfelder des Arztes, die teilweise durch medizinische Vorgaben (wie im Transplantationsrecht) oder durch betroffene Personen (Minderjährige) bestimmt werden. Lassen sich die anderen Module noch verhältnismäßig leicht den juristischen Hauptfächern zuordnen, handelt es sich bei den in Modul 7 behandelten Schwerpunkten um weithin originär medizinrechtliche Themen. Das Modul enthält folgende Lehrveranstaltungen:
- Umgang mit Kindern
- Umgang mit psychisch Kranken
- Künstliche Insemination
- Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch
- Notfallmedizin
- Intensivmedizin
- Biomedizinische Forschung
- Gendiagnostik (Gentechnologie)
- Organtransplantation
- Sterbehilfe
- Arzneimittel-, Apotheken- und Medizinprodukterecht einschl. Betäubungmittelrecht
- Infektionsschutzrecht und Impfungen
Wissenschaftliche Leitung:
- Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern
Juristische Fakultät - Professur für Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Arztrecht, Universität Leipzig
Dozenten (Auswahl):
- PD. Dr. Adrian Schmidt-Recla
Universität Göttingen, Rechtswissenschaftliche Fakultät
Mitglied der Prüfungskommission des Studiengangs Medizinrecht - Prof. Dr. med. Bernd Terhaag
AWD.pharma GmbH & Co. KG
Beiratsmitglied der Prüfungskommission des Studiengangs Medizinrecht - Prof. Dr. Günther Schneider, MdL
Vors. Richter Landessozialgericht Sachsen, Chemnitz, Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung, Recht, Europa im Sächsischen Landtag - Prof. Dr. Hendrik Schneider
Universität Leipzig, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht, Strafverteidiger - Prof. Dr. Gerfried Fischer, LL.M. (emeritiert)
Universität Leipzig, ehem. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Arztrecht - Prof. Dr. Volker Penter
Leiter Health Care der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin - Prof. Dr. Prof. Herbert Willems
Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - Richter Dr. Andreas Wahl
Richter Sozialgericht Chemnitz - RA Dr. Rudolf Ratzel
Sozietät Dr. Rehborn, München - RA Jan H. L. Immen
Kanzlei Immen, Dresden, Justiziar der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer - RA/StB Dr. Bernd Kugelberg
Schneider + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Dresden - RAin Simone Kneer-Weidenhammer
CSC - Cramer von Clausbruch Steinmeier & Cramer Rechtsanwälte Partnerschaft, Dresden - RA Daniel Sturm, MBA
CSC - Cramer von Clausbruch Steinmeier & Cramer Rechtsanwälte Partnerschaft, Dresden - RAin Andrea Schmid
Justiziarin Landesapothekerkammer - RA Dr. med. Christian Jäkel
Fachanwalt für Medizinrecht, Kanzlei Dr. Jäkel, Lübben (Spreewald) - RA Matthias Hein
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht, STEPHAN & HEIN RECHTSANWÄLTE, Leipzig - RAin Ulrike Wollersheim
Kanzlei Dr. Rehborn, Berlin; Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht - Joachim Schütz
Geschäftsführer und Justiziar des Deutschen Hausärzteverband e.V. - Dr. med. Wiebke Pühler
Referentin Dezernat VI der Bundesärztekammer - Dr. Alexander Gruner
Justiziar der Sächsischen Landesärztekammer - Dr. Stephan Helm
Geschäftsführer, Krankenhausgesellschaft Sachsen - Ass. iur. Friedrich R. München
Justitiar und stellv. Geschäftsführer, Krankenhausgesellschaft Sachsen - Dr. Ralph Nikolaus
Stellv. Vorsitzender, Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen - Dr. med. Ulrike Reuner
Oberärztin Klinik und Poliklinik für Neurologie, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Dresden - Wirt-Ing./StBin Margitta Markert
Director PricewaterhouseCoopers AG, Dresden - Nicole Baumgart
Mitarbeiterin, AOK Sachsen - Prof. Dr. Martin Rehborn
Sozietät Dr. Rehborn, Dortmund
Zulassungsvoraussetzungen sind ein erster berufsqualifizierender Fachhochschul- oder Hochschulabschluss (240 ECTS), eine einschlägige mindestens einjährige Berufstätigkeit sowie ausreichende Deutschkenntnisse.
Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt durch die Zulassungskommission auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls eines Zulassungsgespräches. Bewerbungen müssen schriftlich bei der DIU eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen können im Downloadbereich heruntergeladen bzw. beim Projektmanager angefordert werden. Oder Sie bewerben sich online.
Folgende Berufsgruppen sind im Studiengang vertreten:
- Rechtsanwälte, die im medizinrechtlichen Bereich tätig sind oder eine solche Tätigkeit anstreben.
- Justitiare, die in Berufsverbänden und standesrechtlichen Organisationen wie Ärztekammern oder Kassenärztlichen Vereinigungen arbeiten bzw. in Krankenhausleitungen oder in einschlägigen Industriebetrieben angestellt sind.
- Niedergelassene bzw. in Krankenhäusern tätige Fachärzte.
- Pharmazeuten, Chemiker und Gesundheitsökonomen sowie anderes Führungspersonal aus dem Gesundheitswesen.
Veranstaltungen
Ankündigungen
-
DIU LIVE!
Tag der offenen Tür
04.02.2012 | ab 11 Uhr | DIU
-
Referat über die „Herzkammer des Medizinrechts“
Arzthaftung – Befund – Diagnose – Haftung?
04.02.2012 | 13 Uhr | DIU
-
Wirtschaft und Recht MBA/LL.M.
Schnuppervorlesung mit PWC Direktorin Dresden zum DIU LIVE
04.02.2012 | 13 Uhr | DIU
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Nächste Zugangsprüfung
Fachgebundene Zulassung für ein Studium an der DIU
05.03.2012 | 9 Uhr | DIU
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Neustart Masterstudiengang: Zerstörungsfreie Prüfung
im April 2012!
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Neustart Studiengang Palliative Care
am 21.05.12!
-
Neustart Masterstudiengang "Management Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit"
im Oktober 2012






