Studium und Weiterbildung
Masterstudiengang
Medizinrecht, LL.M.
| Start des Programms: | 3. September 2010 |
| Studiendauer: | 2 Jahre |
| ECTS-Punkte: | 60 |
| Abschluss: | Master of Laws (LL.M.) |
| Studiengebühren: | 9.500 EUR |
| Kontakt: | Juliane Herber, B.A. Tel: 0351 463-39622 |
Mit der ständig zunehmenden Verrechtlichung weiter Bereiche der Medizin und der wachsenden Komplexität medizinisch-wissenschaftlicher Zusammenhänge steigt auch die Bedeutung des Medizinrechts als eigenständige rechtswissenschaftliche Disziplin. Den Teilnehmern wird mit dem im Jahr 2006 entwickelten Studiengang Medizinrecht eine berufsbegleitende Qualifikation geboten, die sich diesem wichtigen interdisziplinären Feld widmet. Die regulären Veranstaltungen zum Masterstudiengang finden in intensiven 14-tägligen Präsenzphasen statt. Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis leiten die Lehrveranstaltungen. Bei erfolgreicher Teilnahme wird der Titel “Master of Laws” (LL.M.) verliehen. Neben einem ausgeglichenen Verhältnis von Präsenz- und Selbststudium bieten die Dozenten vor allem einen praxisorientierten Lehransatz: Eine Mischung aus Fallstudien, Übungen, Diskussionen und Vorlesungen gewährleistet eine effektive und gründliche Umsetzung des Lehrprogramms. Das Programm ist von dem Anspruch geprägt, juristische und medizinische Zusammenhänge herauszuarbeiten und miteinander zu verbinden. Den Teilnehmern werden hierbei nicht nur die Kenntnisse der einzelnen medizinrechtlichen Disziplinen vermittelt. Sie erhalten darüber hinaus einen umfassenden und zugleich systematischen, am Fall ausgerichteten Einblick in die Gesamtheit der maßgeblichen Regelungen, die sich auf die Ausübung der Heilkunde erstrecken. Dazu zählen beispielsweise das Haftpflichtrecht unter Einschluss ärztlicher Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten sowie die zunehmend an Bedeutung gewinnenden Bereiche der gesetzlichen Krankenversicherung (auch Maßnahmen der Gesundheitsreform), aber auch Arztstrafrecht und Betreuungsrecht. Mit der Einbindung der maßgeblichen arbeits-, gesellschafts-, steuer- und versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen der ärztlichen Berufstätigkeit erhalten die Teilnehmer einen umfassenden Kenntnisstand.
Mit der zunehmenden Verrechtlichung immer weiterer Bereiche der Medizin und der wachsenden Komplexität medizinisch-wissenschaftlicher Zusammenhänge steigt auch die Bedeutung des Medizinrechts als eigenständige rechtswissenschaftliche Disziplin.
Unser Programm ist geprägt von dem Anspruch, juristische und medizinische Zusammenhänge herauszuarbeiten und miteinander zu verbinden. Den Teilnehmern werden hierbei nicht nur die Kenntnisse der einzelnen medizinrechtlichen Disziplinen vermittelt, sondern darüber hinaus erhalten sie auch einen umfassenden und zugleich systematischen, am Fall ausgerichteten Einblick über die Gesamtheit der maßgeblichen Regelungen, die sich auf die Ausübung der Heilkunde erstrecken. Dazu zählen beispielsweise das Haftpflichtrecht unter Einschluss ärztlicher Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten, die zunehmend Bedeutung erlangenden Bereiche der Gesetzlichen Krankenversicherung (auch Maßnahmen der Gesundheitsreform), aber auch Arztstrafrecht und Betreuungsrecht. Mit der Einbindung der maßgeblichen arbeits-, gesellschafts-, steuer- und versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen der ärztlichen Berufstätigkeit und der zunehmend wichtiger werdenden internationalen Dimension medizinrechtlicher Fragestellungen erhält der Teilnehmer einen umfassenden Kenntnisstand.
Der Masterstudiengang Medizinrecht richtet sich an Rechtsanwälte, Mediziner, Apotheker, Krankenkassen, Betriebswirte, Krankenhausverwalter, Mitarbeiter in Gesundheitsämtern, in Versicherungen, Kammern und Vereinigungen (Ärzte- und Zahnärztekammern, KV, KZV, Apothekenkammer) und ermöglicht Juristen die Fachanwaltsausbildung Medizinrecht zu absolvieren.
Neben einem ausgeglichenen Verhältnis von Präsenz- und Selbststudium bieten unsere Dozenten einen vor allem praxisorientierten Lehransatz: Eine Mischung aus Fallstudium, Übungen, Diskussionen und Vorlesungen gewährleistet eine effektive, zeitnahe und umfassende Erfassung unseres Lehrprogramms. Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis stehen stellvertretend für den von der Dresden International University gesetzten hohen Standard. Professoren deutscher Hochschulen, Vertreter aus der Justiz und Verwaltung sowie Praktiker aus überregional bekannten Sozietäten und Unternehmen leiten unsere Lehrveranstaltungen. Bewusst überschaubar gehaltene Teilnehmerzahlen (maximal 30 Teilnehmer pro Kurs) heben unsere Lehrveranstaltungen qualitativ in besonderer Weise heraus.
Der Studiengang ist als zweijähriges, berufsbegleitendes Studium mit einem Gesamtumfang von ca. 520 Unterrichtseinheiten konzipiert. Durch das Angebot von Blockveranstaltungen kann das Studium berufsbegleitend absolviert werden.
Es umfasst insgesamt sieben Module. Die Lehrveranstaltungen finden an jedem zweiten Wochenende (Fr./Sa.) statt.
Modul 1: Grundlagen des Medizinrechts
- Rechtsquellen
- Der ärztliche Beruf in der Gesellschaft
- Ärztliche und zahnärztliche Ausbildung
- Berufsrecht
- Ärztliche und zahnärztliche Organisationen
- Organisation im Bereich der Kliniken und nichtärztl. Heilberufen
Modul 2: Arzt und Patient und Vertragsbeziehungen im Krankenhaus
- Maßgebliche Rechtsbeziehungen
- Arztvertrag
- Behandlungspflicht
- Privatliquidation
- Vertragliche Nebenpflichten
- Umgang mit Patientendaten
- Praxisteil
- Patientenpflichten
Modul 3: Arzthaftungsrecht
- Vertragliche und deliktische Haftung
- Haftungsfragen im Krankenhaus
- Prozessuale Fragestellungen
für Zahnarzt
Modul 4: Strafrecht
- Grundlagen der Strafverfolgung
- Behandlungsfehler und Strafrecht
- Strafrechtliche Fallkonstellationen
- Fallbeispiele: prozessuale Strategien
Modul 5: Arzt und Zahnarzt in der Niederlassung
- Formen der Praxisführung
- Arzt und Zahnarzt als Arbeitgeber
- Steuerlich-rechtliche Fragestellungen
- Integrierte Versorgung
Modul 6: Öffentlich-rechtliche Bindungen
- Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht
- Verfahrensrechtliche Fragestellungen
- Krankenhausfinanzierung
Modul 7: Besondere Bereiche des Medizinrechts
- Biomedizinische Forschung
- Gentechnologie
- Umgang mit Kindern
- Künstliche Insemination
- Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch
- Notfallmedizin
- Intensivmedizin
- Umgang mit psychisch Kranken
- Organtransplantation
- Sterbehilfe
Wissenschaftliche Leitung:
- Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern
Juristische Fakultät - Professur für Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Arztrecht, Universität Leipzig
Dozenten (Auswahl):
- Alexander Brech
Richter Sozialgericht, Dresden - Dr. Franz-Ludwig Danko
Rechtsanwalt, Kübler GbR, Dresden - Meike Gorski-Göbel
Mitarbeiterin, Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen - Dr. Mirko Gründel
Rechtsanwalt, Kanzlei Bischoff, Gussner & Petersen, Leipzig - Matthias Hein
Rechtsanwalt - Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht, Sozietät Dr. Rehborn, Leipzig - Dr. Stephan Helm
Geschäftsführer, Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V. - Dr. Peter Hinz
Rechtsanwalt, Freiburg - Jan H. L. Immen
Rechtsanwalt, Dresden - Dr. Christian Jäkel
Rechtsanwalt und Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht Kanzlei Dr. Jäkel, Lübben (Spreewald) - Dr. Ralph Nikolaus
Stellv. Vorsitzender, Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen - Dr. Adrian Schmidt-Recla
Juristische Fakultät, Universität Leipzig - Nicole Voigt
Mitarbeiterin, AOK Sachsen - Prof. Dr. Rainer Vor
HTWK Leipzig - Dr. Andreas Wahl
Richter, Sozialgericht Chemnitz - Andreas Zimmer
Richter, Landesozialgericht Chemnitz - Prof. Dr. Günther Schneider, MdL
Vors. Richter Landessozialgericht Sachsen, Chemnitz, Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung, Recht, Europa im Sächsischen Landtag
Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss auf einem der folgenden Gebiete und mehrjährige berufliche Praxis:
- Jura,
- Medizin,
- Pharmazie,
- Betriebs-/Volkswirtschaftslehre.




